Der Countdown läuft – ab dem 25. Mai 2018 muss jedes Unternehmen die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und des neuen Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG neu) umgesetzt und in den Unternehmensalltag integriert haben. Bei Nichtbeachtung oder Verstößen sieht die neue Rechtslage einen drastisch erhöhten Bußgeldrahmen von bis zu 20 Millionen Euro vor.
Diese Neuerungen nehmen wir zum Anlass, Ihnen als kleinem oder mittelständischem Unternehmen Hilfestellung zur Umsetzung des neuen Datenschutzrechts zu geben.