Wie im Merkblatt „Allgemeine Informationen zur Versetzung in den Ruhestand und zur Be-rechnung des Ruhegehaltes“ bereits erläutert, werden als ruhegehaltfähige Dienstzeiten die Dienstzeiten im Beamtenverhältnis sowie Wehr- und Zivildienstzeiten berücksichtigt. Darüber hinaus können unter bestimmten Voraussetzungen Ausbildungs- und Beschäftigungszeiten vor der Berufung in das Beamtenverhältnis als ruhegehaltfähige Dienstzeit angerechnet wer-den (sog. Vordienstzeiten). Die sog. Vordienstzeiten können nur auf Antrag berücksichtigt werden. Diesen Antrag stellen Sie bitte erst, wenn eine Vorabberechnung bzw. die Festset-zung Ihrer Versorgungsbezüge erfolgt. Performa Nord prüft in jedem Einzelfall, ob ein Antrag gestellt werden sollte und sendet Ihnen in diesem Fall ein Antragsformular zu.