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Wirtschaftsbetrieb der Stadt Bremerhaven nach § 26 Absatz 1 LHO
für das Wirtschaftsjahr 2021
Gemäß Abschnitt II, Ziffer 7 Nummer 3 der Richtlinien für Betriebe nach § 26 Absatz 1 LHO der Stadt Bremerhaven (RLBetBremerhaven) vom 28. November 1996 hat der Betriebsausschuss des Wirtschaftsbetriebs „Rettungsdienst Bremerhaven“ mit folgendem Beschluss den Jahresabschluss festgestellt und der Betriebsleitung Entlastung erteilt:
Nachrichtliche Angabe über die Behandlung des Jahresergebnisses:
Der Jahresüberschuss 2021 in Höhe von 1 181 357,70 € wird mit dem Verlustvortag aus dem Jahr 2020 verrechnet. Der sich nach der Verrechnung ergebende Überschuss in Höhe von 359 790,49 € wird in die Gewinnrücklage eingestellt.
Anlage 1: Bilanz zum 31. Dezember 2021
Anlage 2: Gewinn- und Verlustrechnung 2021
Anlage 3: Bestätigungsvermerk für den Jahresabschluss 2021
gez. Grantz
Oberbürgermeister
Vorsitzender des
Betriebsausschusses