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- Mindestanforderungen der Rechnungshöfe des Bundes und der Länder zum Einsatz der Informationstechnik
Mindestanforderungen der Rechnungshöfe des Bundes und der Länder zum Einsatz der Informationstechnik
Leitlinien und gemeinsame Maßstäbe für IT-Prüfungen
Kurzbeschreibung
Die IT-Mindestanforderungen benennen die grundlegenden Voraussetzungen für einen wirtschaftlichen, ordnungsgemäßen und sicheren IT-Einsatz. Sie basieren auf den Prüfungserkenntnissen der Rechnungshöfe des Bundes und der Länder und schaffen gemeinsame, transparente Prüfungsmaßstäbe.
Ressort
Rechnungshof der Freien Hansestadt Bremen
Verantwortliche Stelle
Rechnungshof der Freien Hansestadt Bremen