Um den Dimensionen von Diskriminierung und institutionellem Rassismus in öffentlichen Verwaltungen gerecht zu werden, ist ein professioneller Umgang notwendig. Obwohl ein hoher staatsrechtlicher Anspruch auf Nichtdiskriminierung besteht, wird dieser Anspruch oft nicht ausreichend übertragen. Insbesondere Ministerien, als höchste Behörden der Länder und des Staates, tragen besondere Verantwortung, diesem nachzukommen. Ein erster Schritt könnte die Initiierung eines Prozesses zur Organisationsentwicklung sein, der sich kritisch mit Diskriminierung und Rassismus auseinandersetzt.