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Neue Regelung beschlossen: Kindertagespflegepersonen dürfen in Kitas als Zweitkraft tätig werden
Aulepp: "Neue Wege zur Gewinnung von mehr Fachkräften kommt allen zugute"
Kurzbeschreibung
Seit heute Mittag liegt das Ergebnis der Abstimmung über die Veränderung der Richtlinie für den Betrieb von Tageseinrichtungen für Kinder im Land Bremen (RiBTK) vor. Die Änderung wurde beschlossen: Kindertagespflegepersonen können jetzt als Zweitkraft auch in Krippengruppen eingesetzt werden.
Verantwortliche Stelle
Senatspressestelle