Notbetreuung in Kindertageseinrichtungen und Schulen wird fortgesetzt
Notbetreuung in Kindertageseinrichtungen und Schulen wird fortgesetzt
Die Notbetreuung für Kinder, wenn beide Elternteile – oder natürlich Alleinerziehende - in der so genannten „kritischen Infrastruktur“ beschäftigt sind, wird auch in den Osterferien fortgesetzt.