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- Oberverwaltungsgericht bestätigt Betätigungsverbot der "Al-Mustafa Gemeinschaft e.V." vom 1. März 2022
Oberverwaltungsgericht bestätigt Betätigungsverbot der "Al-Mustafa Gemeinschaft e.V." vom 1. März 2022
Innensenator Ulrich Mäurer: "Verbot von Unterstützungsvereinen der Terrororganisation 'Hisbollah' zwingend erforderlich"
Kurzbeschreibung
Wie bereits presseöffentlich berichtet, hat das Oberverwaltungsgericht Bremen mit Urteil vom 28. November 2022 die Verbotsverfügung des Senators für Inneres gegen den islamistischen Verein "Al-Mustafa-Gemeinschaft e.V." (AMG) vom 1. März 2022 bestätigt und die Klage des Vereins gegen das Verbot als unbegründet zurückgewiesen.
Verantwortliche Stelle
Senatspressestelle