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- Oberverwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen - Der Aufenthaltsbeendigung eines in Deutschland geborenen und aufgewachsenen Ausländers kann Art. 8 EMRK entgegen stehen vom 28.06.2011
Oberverwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen - Der Aufenthaltsbeendigung eines in Deutschland geborenen und aufgewachsenen Ausländers kann Art. 8 EMRK entgegen stehen vom 28.06.2011
OVG.: 1 A 141/11
Kurzbeschreibung
Die Schrankenprüfung nach Art. 8 Abs. 2 EMRK verlangt eine umfassende Würdigung der Verhältnisse des Einzelfalls
Ressort
Die Senatorin für Justiz und Verfassung
Verantwortliche Stelle
Oberverwaltungsgericht
Ansprechperson
Ilsemarie Meyer
Tel.: +49 421 361-10098