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- Öffentlichkeitsfahndung mit Hilfe sozialer Netzwerke - Strenge Regeln erforderlich!
Öffentlichkeitsfahndung mit Hilfe sozialer Netzwerke - Strenge Regeln erforderlich!
Entschließung der 87. Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder vom 27. bis 28. März 2014 in Hamburg
Kurzbeschreibung
Mit zunehmender Beliebtheit sozialer Netzwerke bei Bürgerinnen und Bürgern steigt das Interesse von Strafverfolgungsbehörden, diese sozialen Netzwerke auch zur Öffentlichkeitsfahndung zu nutzen. So gibt es in Deutschland bereits Polizeidienststellen, die mittels Facebook nach Straftätern suchen.
Ressort
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Verantwortliche Stelle
Die Landesbeauftragte für Datenschutz