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- Ordnung der Universität Bremen über die Feststellung der Gleichwertigkeit im Ausland erworbener Hochschulberechtigungen gem. § 33 Abs. 1 Nr. 5 BremHG
Ordnung der Universität Bremen über die Feststellung der Gleichwertigkeit im Ausland erworbener Hochschulberechtigungen gem. § 33 Abs. 1 Nr. 5 BremHG
Kurzbeschreibung
Ordnung der Universität Bremen über die Feststellung der Gleichwertigkeit im Ausland erwor-bener Hochschulzugangsberechtigungen gem. § 33 Abs. 1 Nr. 5 und ausländische Bildungs-nachweise zum konsekutiven Master gemäß § 33 Abs. 6 BremHG
Ressort
Die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft
Verantwortliche Stelle
Universität Bremen