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- Ordnung der Universität Bremen über die Feststellung der Gleichwertigkeit im Ausland erworbener Hochschulzugangsberechtigungen und ausländische Bildungsnachweise zum konsekutiven Master
Ordnung der Universität Bremen über die Feststellung der Gleichwertigkeit im Ausland erworbener Hochschulzugangsberechtigungen und ausländische Bildungsnachweise zum konsekutiven Master
Ordnung über ausländische Hochschulzugangsberechtigung der Uni Bremen
Kurzbeschreibung
Ordnung der Universität Bremen über die Feststellung der Gleichwertigkeit im Ausland erworbener Hochschulzugangsberechtigungen gem. § 33 Abs. 1 Nr. 5 und ausländische Bildungsnachweise zum konsekutiven Master gemäß § 33 Abs. 6 BremHG
Ressort
Die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft
Verantwortliche Stelle
Universität Bremen