Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) hat in ihrer Stellungnahme vom 26.03.2021 "Kontaktnachverfolgung in Zeiten der Corona-Pandemie – Praxistaugliche Lösungen mit einem hohen Schutz personenbezogener Daten verbinden" bereits darauf hingewiesen, dass digitale Verfahren zur Verarbeitung von Kontakt- und Anwesenheitsdaten datenschutzkonform betrieben werden müssen. Die vorliegende Orientierungshilfe erläutert die Anforderungen an derartige Systeme und ihren Betrieb, die sich aus den gesetzlichen Vorgaben ergeben.