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Ortsgesetz über die Zahl der Mitglieder des Magistrats in der Stadt Bremerhaven

Veröffentlichungsdatum:04.07.2023 Inkrafttreten22.07.2023
Fundstelle Brem.GBl. 2023, S. 490
Bezug (Rechtsnorm)Stadtverfassung
Zitiervorschlag: "Ortsgesetz über die Zahl der Mitglieder des Magistrats in der Stadt Bremerhaven vom 4. Juli 2023 (Brem.GBl. 2023, S. 490)"

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juris-Abkürzung: BRHMagZahlOG BR 2023
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
juris-Abkürzung:BRHMagZahlOG BR 2023
Ausfertigungsdatum:04.07.2023
Gültig ab:22.07.2023
Dokumenttyp: Ortsgesetz
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.GBl. 2023, 490
Gliederungs-Nr:-
Ortsgesetz über die Zahl der Mitglieder des Magistrats in der Stadt Bremerhaven
Vom 4. Juli 2023
Zum 20.12.2024 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Der Magistrat verkündet das nachstehende, von der Stadtverordnetenversammlung beschlossene Ortsgesetz:

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§ 1

Die Zahl der Magistratsmitglieder wird auf 13, und zwar 6 hauptamtliche und 7 ehrenamtliche Magistratsmitglieder, festgesetzt.

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§ 2

(1) Dieses Ortsgesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt das Ortsgesetz über die Zahl der Mitglieder des Magistrats in der Stadt Bremerhaven vom 12. September 2019 (Brem.GBl. S. 601) außer Kraft.

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