Vor dem Hintergrund der anstehenden Beratungen im Rat der Europäischen Union über die Überwachung der elektronischen Kommunikation zur Verfolgung von
Kindesmissbrauch im Internet richtet die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (Datenschutzkonferenz)
den nachdrücklichen Appell an den EU-Gesetzgeber, bei der beabsichtigten Regulierung – bekannt unter dem Begriff "Chatkontrolle" – die Grenzen der
Rechtsstaatlichkeit einzuhalten und insbesondere Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit zu wahren.