Die Notwendigkeit für einen Finanzausgleich zwischen den Bundesländern lässt sich aus diversen Argumenten herleiten. Insgesamt betrachtet sind Finanzbedarf und Finanzkraft der einzelnen Bundesländer unterschiedlich. Die Finanzkraft differiert erheblich, unter anderem wegen unterschiedlicher räumlicher Potenziale und auf diesen basierender Wirtschaftsstrukturen. Gleichzeitig variiert auch der Finanzbedarf der Länder. Er ist zum Beispiel in Ballungsräumen im Allgemeinen höher als in ländlichen Räumen. Nach Artikel 107 Absatz 2 GG ist per Gesetz sicherzustellen, dass diese unterschiedliche Finanzkraft der Länder "angemessen" ausgeglichen wird. Einzelheiten dazu sind im Gesetz über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern geregelt.