Die Schuldenbremse erlebt seit 2020 eine fortwährende Bewährungsprobe. Wurde zunächst von Bund und Ländern wegen der Corona-Pandemie von der Möglichkeit, Notlagenkredite aufzunehmen, umfassend Gebrauch gemacht, werden gegenwärtig andere Krisen als Begründung für das Vorliegen einer Naturkatastrophe oder außergewöhnlichen Notsituation herangezogen. Dies erhöht den Druck auf die öffentlichen Haushalte. Um die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen zukünftig und langfristig zu sichern, fordern die Rechnungshöfe auf ihrer Tagung in München am 24. und 25. April 2023, die Möglichkeiten der Haushaltskonsolidierung zu nutzen und sich nicht ausschließlich mit zusätzlichen milliardenschweren Notkrediten zu belasten.
Vielmehr ist die verfassungsrechtliche Schuldenbremse einzuhalten und darf nicht aufgeweicht werden. Auch eine Umgehung der Schuldenbremse durch Auslagerung der Kreditaufnahme aus den Kernhaushalten, etwa in Fonds, Nebenhaushalten oder andere Konstruktionen, gilt es zu vermeiden. Eine wirksame Schuldenbegrenzung ist Garant einer finanziell nachhaltigen und generationengerechten Haushaltspolitik.