Recht - Nachtrag Nr. 12 Geschäftsbesorgungsvertrag - Sondervermögen Überseestadt
Recht - Nachtrag Nr. 12 Geschäftsbesorgungsvertrag - Sondervermögen Überseestadt
Nachtrag Nr. 12 zum Geschäftsbesorgungsvertrag Sondervermögen Überseestadt vom 20.12.2022 zwischen der Freien Hansestadt Bremen, vertreten durch die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa und der WFB Wirtschaftsförderung Bremen GmbH