Recht - Nachtrag Nr. 5 Geschäftsbesorgungsvertrag - Sondervermögen Überseestadt
Recht - Nachtrag Nr. 5 Geschäftsbesorgungsvertrag - Sondervermögen Überseestadt
Nachtrag Nr. 5 zum Geschäftsbesorgungsvertrag Sondervermögen Überseestadt vom 18.11.2009 zwischen der Freien Hansestadt Bremen, vertreten durch den Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen und der WFB Wirtschaftsförderung Bremen GmbH