Regelung der zuständigen Stelle über die während der Berufsausbildung zum Hauswirtschafter/ zur Hauswirtschafterin vermittelte Zusatzqualifikation nach § 49 Berufsbildungsgesetz
Regelung der zuständigen Stelle über die während der Berufsausbildung zum Hauswirtschafter/ zur Hauswirtschafterin vermittelte Zusatzqualifikation nach § 49 Berufsbildungsgesetz
Verwaltungsvorschrift der Senatorin für Finanzen der Freien Hansestadt Bremen vom 19. Juli 2006