Mit dem Gesetz zur Einführung einer Identifikationsnummer in die öffentliche Verwaltung plant die Bundesregierung eine Modernisierung der in der Verwaltung geführten Register. Hierzu soll unter anderem eine Identifikationsnummer für natürliche Personen als registerübergreifendes Ordnungsmerkmal in alle für die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes relevanten Register von Bund und Ländern eingeführt werden.