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Vorschriften
- Rundschreiben der Senatorin für Finanzen Nr. 08/2014 - Hinweise zur Durchführung der Elternzeit nach dem TV-L und dem TVöD
Rundschreiben der Senatorin für Finanzen Nr. 08/2014 - Hinweise zur Durchführung der Elternzeit nach dem TV-L und dem TVöD
Kurzbeschreibung
Hinweise zur Anwendung der Regelungen des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG)
Ressort
Der Senator für Finanzen
Verantwortliche Stelle
Der Senator für Finanzen