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Rundschreiben des Senators für Finanzen Nr. 24/2020 - Bekanntgabe der Entgelttabellen und Tabellenbeträge im TV-L ab 1. Januar 2021 sowie Hinweise zur Zahlbarmachung

Ressort
Der Senator für Finanzen
Verantwortliche Stelle
Der Senator für Finanzen
Anlagen
Rundschreiben des Senators für Finanzen Nr. 24/2020 - Bekanntgabe der Entgelttabellen und Tabellenbeträge im TV-L ab 1. Januar 2021 sowie Hinweise zur Zahlbarmachung - Anlage 1: Tabellenentgelte ab 01.01.2021
Rundschreiben des Senators für Finanzen Nr. 24/2020 - Bekanntgabe der Entgelttabellen und Tabellenbeträge im TV-L ab 1. Januar 2021 sowie Hinweise zur Zahlbarmachung - Anlage 1a: Stundenentgelte
Rundschreiben des Senators für Finanzen Nr. 24/2020 - Bekanntgabe der Entgelttabellen und Tabellenbeträge im TV-L ab 1. Januar 2021 sowie Hinweise zur Zahlbarmachung - Anlage 1b: Zeitzuschlagstabellen
Rundschreiben des Senators für Finanzen Nr. 24/2020 - Bekanntgabe der Entgelttabellen und Tabellenbeträge im TV-L ab 1. Januar 2021 sowie Hinweise zur Zahlbarmachung - Anlage 2: Monatsentgelte KR-Tabelle (gültig ab 1. Januar 2021)
Rundschreiben des Senators für Finanzen Nr. 24/2020 - Bekanntgabe der Entgelttabellen und Tabellenbeträge im TV-L ab 1. Januar 2021 sowie Hinweise zur Zahlbarmachung - Anlage 2a: Stundenentgelte KR-Tabelle (gültig ab 1. Januar 2021)
Rundschreiben des Senators für Finanzen Nr. 24/2020 - Bekanntgabe der Entgelttabellen und Tabellenbeträge im TV-L ab 1. Januar 2021 sowie Hinweise zur Zahlbarmachung - Anlage 2b: Zeitzuschläge KR-Tabelle (gültig ab 1. Januar 2021)
Rundschreiben des Senators für Finanzen Nr. 24/2020 - Bekanntgabe der Entgelttabellen und Tabellenbeträge im TV-L ab 1. Januar 2021 sowie Hinweise zur Zahlbarmachung - Anlage 3: Monatsentgelte (in Euro) für Ärzte (§ 41 TV-L) (gültig ab 1. Januar 2021)
Rundschreiben des Senators für Finanzen Nr. 24/2020 - Bekanntgabe der Entgelttabellen und Tabellenbeträge im TV-L ab 1. Januar 2021 sowie Hinweise zur Zahlbarmachung - Anlage 3a: Stundenentgelte (in Euro) für Ärzte (§ 41 TV-L) (gültig ab 1. Januar 2021)
Rundschreiben des Senators für Finanzen Nr. 24/2020 - Bekanntgabe der Entgelttabellen und Tabellenbeträge im TV-L ab 1. Januar 2021 sowie Hinweise zur Zahlbarmachung - Anlage 3b: Zeitzuschläge (in Euro je Stunde) für Ärzte (§ 41 TV-L) (gültig ab 1. Januar 2021)
Rundschreiben des Senators für Finanzen Nr. 24/2020 - Bekanntgabe der Entgelttabellen und Tabellenbeträge im TV-L ab 1. Januar 2021 sowie Hinweise zur Zahlbarmachung - Anlage 4: Monatsentgelte S-Tabelle (in Euro) (gültig ab 1. Januar 2021)
Rundschreiben des Senators für Finanzen Nr. 24/2020 - Bekanntgabe der Entgelttabellen und Tabellenbeträge im TV-L ab 1. Januar 2021 sowie Hinweise zur Zahlbarmachung - Anlage 4a: Stundenentgelte S-Tabelle (gültig ab 1. Januar 2021)
Rundschreiben des Senators für Finanzen Nr. 24/2020 - Bekanntgabe der Entgelttabellen und Tabellenbeträge im TV-L ab 1. Januar 2021 sowie Hinweise zur Zahlbarmachung - Anlage 4b: Zeitzuschläge S-Tabelle (gültig ab 1. Januar 2021)
Rundschreiben des Senators für Finanzen Nr. 24/2020 - Bekanntgabe der Entgelttabellen und Tabellenbeträge im TV-L ab 1. Januar 2021 sowie Hinweise zur Zahlbarmachung - Anlage 5: Beträge der in der Entgeltordnung (Anlage A zum TV-L) (gültig ab 1. Januar 2021)
Rundschreiben des Senators für Finanzen Nr. 24/2020 - Bekanntgabe der Entgelttabellen und Tabellenbeträge im TV-L ab 1. Januar 2021 sowie Hinweise zur Zahlbarmachung - Anlage 6: Pauschalentgelte für Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer im Geltungsbereich des Pkw-Fahrer-TV-L (gültig ab 1. Januar 2021)
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