Die Freie Hansestadt Bremen berichtet dem Bundesministerium der Finanzen und den Obersten Finanzbehörden der Länder jeweils jährlich bis Ende April des folgenden Jahres über den Fortgang der Sanierung. In den Sanierungsberichten werden die Verwendung der Sanierungshilfen und der daraus entstehenden Finanzierungsspielräume, der Eigenbetrag zur Haushaltssanierung sowie die Entwicklung der Wirtschafts- und Finanzkraft in Bremen dargestellt.