Schülerinnen und Schüler mit kognitivem sonderpädagogischen Förderbedarf (Lernen, Wahrnehmung, Entwicklung) sollen im Land Bremen künftig die Möglichkeit haben, am Ende der Sekundarstufe I (Klasse 10) ein Zeugnis zu erhalten, wenn sie keine Berufsbildungsreife erlangen können. In diesem "Allgemeinen Zeugnis" werden die in den einzelnen Fächern erreichten Kompetenzen in Worten beschrieben.