Wirtschaftssenator Martin Günthner und Werder Bremen Geschäftsführer Klaus Filbry sind sich einig. Dienstleister, die im Auftrag der Bremer Weser Stadion GmbH tätig sind, sollten ihre Mitarbeiter gemäß den Vorgaben des Bremer Mindestlohngesetzes entlohnen, auch wenn es dazu keine juristische Verpflichtung gibt.