Der Senator für Inneres und Sport der Freien Hansestadt Bremen hat mit einem neuen Erlass die Voraussetzung für die Anwendung der Abschiebehaft erschwert. So soll die Inhaftnahme von Personen, die abzuschieben sind, dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit besser gerecht werden und damit seltener zum Einsatz kommen.