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Anlage 9a zum Beschluss der DSK Einheitliche Grundzüge der Tätigkeitsberichte
Anlage 9a zum Beschluss der DSK Einheitliche Grundzüge der Tätigkeitsberichte
Kurzbeschreibung
Hier handelt es sich um die Anlage 9a zum Beschluss der Datenschutzkonferenz (DSK) "TOP 16: Einheitliche Grundzüge der Tätigkeitsberichte nach Art. 59 DSGVO" vom 8. November 2018
Ressort
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Verantwortliche Stelle
Die Landesbeauftragte für Informationsfreiheit