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Radio Bremen - Anstalt des öffentlichen Rechts - Jahresabschluss und Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2017 - Anlage 3: Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2017

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp:
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Die Senatorin für Finanzen
Erlassdatum:13.07.2018
Fassung vom:13.07.2018
Gültig ab:14.11.2018
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Normen:§ 25 RBG, § 14 RFinStV
Radio Bremen - Anstalt des öffentlichen Rechts - Jahresabschluss und Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2017 - Anlage 3: Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2017

Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2017

Gemäß § 25 Radio Bremen Gesetz hat Radio Bremen Anstalt des öffentlichen Rechts (im Folgenden „Radio Bremen“) einen Konzernabschluss zu erstellen.

Seit dem 1. Februar 2013 hält Radio Bremen 51% an der Bremedia Produktion GmbH (zuvor: 49%). Der Konzernabschluss 2017 konsolidiert daher die jeweiligen Jahresabschlüsse von Radio Bremen, der Radio Bremen Media GmbH und der Bremedia Produktion GmbH wie im Vorjahr voll.

A. Darstellung des Geschäftsverlaufs

1.
Das Ziel von Radio Bremen ist, gutes und erfolgreiches Programm für die Menschen im Bundesland Bremen zu machen. Im Jahr 2017 stellt sich die Publikumsbilanz folgendermaßen dar:
Zweimal täglich setzt das Informationsmagazin „buten un binnen“ seine Zuschauerinnen und Zuschauer über die wichtigsten Ereignisse aus dem Bundesland Bremen und dem Bremer Umland ins Bild. Der Marktanteil der Kompakt-Ausgabe „buten un binnen um 6“ (mit Sportblitz und Wetter) lag im Jahr 2017 in Bremen bei durchschnittlich 15,3% (Ø 20 000 Zuschauer/innen). Die Hauptausgabe von „buten un binnen“ um 19.30 Uhr konnte in der Jahresbilanz ihren Steigerungstrend der vergangenen Jahre fortsetzen. Der durchschnittliche tägliche Marktanteil lag bei 27,5% (Ø 60 000 Zuschauer/innen). Im Vergleich aller norddeutschen Landesprogramme belegt „buten un binnen“ damit den dritten Platz hinter dem Nordmagazin (33,8%) und dem Schleswig­Holstein-Magazin (29%).
Mit dem Tatort sind Radio Bremen und das Bundesland im Ersten verlässlich präsent. Beide Bremer Tatorte des Jahres 2017 haben beim Publikum überzeugt. Der Tatort „Nachtsicht“ wurde am 12. März 2017 im Ersten ausgestrahlt. Mit diesem Tatort feierte Radio Bremen das 20-jährige Jubiläum des Bremer Tatorts. Es wurden 9,96 Millionen Zuschauerinnen und Zuschauer erreicht, was einer Einschaltquote von 26,6% entspricht. Am 22. Oktober 2017 erfolgte die Erstausstrahlung des Tatorts „Zurück ins Licht“ im Ersten. 8,92 Millionen Zuschauerinnen und Zuschauer sorgten für einen Marktanteil von 24,6%.
Am 9. März 2017 wurde im Ersten die erste Folge von „Kroymann“ ausgestrahlt - ein neues Comedy-Format, das zusammen mit der Produktionsgesellschaft btf GmbH entwickelt und produziert wurde. Es wurden ein Marktanteil von 7,1% und 940 000 Zuschauerinnen und Zuschauer erreicht. Diese Folge wurde für mehrere Preise nominiert. Der Juliane Bartei Medienpreis wurde im Herbst 2017 verliehen, den Grimme-Preis erhielt „Kroymann“ im März 2018.
„3nach9“, die von Judith Rakers und Giovanni di Lorenzo moderierte dienstälteste Talkshow im deutschen Fernsehen, erreichte im Jahr 2017 durchschnittlich 390 000 Zuschauerinnen und Zuschauer und einen Marktanteil von 10,2 Prozent in Norddeutschland. Auch über den Norden strahlt „3nach9“ hinaus und erreichte bundesweit durchschnittlich 850 000 Zuschauerinnen und Zuschauer. Die Spitzeneinschaltquote aller elf „3nach9“­ Sendungen im Jahre 2017 erzielte die Sendung am 23. Juni 2017 mit einem Markanteil von 12,8% bzw. 490 000 Zuschauerinnen und Zuschauern.
Radio Bremen hat im Jahr 2017 zahlreiche Dokumentationen für das Erste, das NDR Fernsehen, ARTE und den KIKA produziert. Im Ersten lief unter anderem der Zweiteiler „Unsere Städte nach 45“. Dieser wurde im Wettbewerb „Information & Kultur“ für den Grimme-Preis nominiert. Der erste Teil der Dokumentation mit dem Titel „Bomben und Bausünden" wurde am 6. Februar 2017, der zweite Teil „Abriss und Protest“ am 13. Februar 2017 ausgestrahlt. Der Marktanteil lag bei 6,6% bzw. 6,4%. Für die Dokumentation „(Alb)-Traumjob Pilot“, die am 15. Mai 2017 in der Reihe „Story im Ersten“ gesendet wurde, erhielt der Autor Frido Essen für eine „herausragende Berichterstattung aus der Arbeitswelt“ den Willi-Bleicher-Preis 2017. Die Dokumentation erzielte eine Quote von 8,8%. Bei seinen Angeboten für ARTE setzt Radio Bremen inhaltlich auf eine Vielzahl anspruchsvoller Themen. So war Radio Bremen die ein­ bringende Sendeanstalt der 10-teiligen Doku-Serie „Stereotyp“, die für das 25-jährige ARTE Jubiläum produziert wurde und vom 29. Mai bis zum 2. Juni 2017 lief. Die einzelnen Folgen erreichten zwischen 40 000 und 130 000 Zuschauerinnen und Zuschauern. Ein weiteres Highlight im ARTE-Programm war die Doku-Serie „O.J. Made in America“, die Radio Bremen für ARTE erwerben konnte und die in der Primetime am 7. und 8. Juli 2017 gesendet wurde. Die Serie erlangte große Aufmerksamkeit - mit den fünf Folgen wurden zwischen 220 000 und 280 000 Zuschauerinnen und Zuschauer erreicht. Für den KiKA produzierte Radio Bremen im Jahr 2017 vier Dokumentationen in der Sendereihe „Schau in meine Welt“.
Die beiden Populärwellen Radio Bremens, Bremen Eins und Bremen Vier, sind die führenden Hörfunkprogramme im Land Bremen. Mit einer werktäglichen Tagesreichweite von 28,6% (Bremen Eins) und 18,3% (Bremen Vier) erreichten sie im Jahr 2017 mehr Zuhörerinnen und Zuhörer als die kommerziellen Radioprogramme im Bundesland. Das Programm von Bremen Zwei (bis September 2017 „Nordwestradio“) wurde werktäglich von 5,2% der Bremerinnen und Bremer gehört. In der Gesamtheit verzeichnen die Hörfunkangebote von Radio Bremen einen Marktanteil von 49,1% in Bremen. In Bremen erreichen sie insgesamt werktäglich 265 000 Personen, bundesweit sind es 679 000.
Die Radio-Reichweiten von Bremen NEXT, dem im August 2016 gestarteten crossmedialen Programm von Radio Bremen für die 15- bis 25-Jährigen, können aus methodischen Gründen bislang noch nicht ausgewiesen werden.
Im Jahr 2017 wurden die Websites von Radio Bremen rund 14,5 Millionen Mal besucht, bei insgesamt rund 34 Millionen Seitenaufrufen in diesem Zeitraum.1
Neben den eigenen Websites spielen die Profile der Radio-Bremen-Angebote auf den relevanten Social-Media-Plattformen eine wichtige Rolle für die Multiplattform-Strategie des Senders: Auf Facebook ist „buten un binnen“ besonders erfolgreich. Ende 2017 hatte die regionale Informationsmarke von Radio Bremen dort mehr als 137 000 Fans. Die Bruttoreichweite aller Radio-Bremen­ Kanäle auf Facebook betrug 2017 durchschnittlich rund 286 000 Personen pro Tag, wobei im Schnitt täglich 24 000 Nutzerinnen und Nutzer (brutto) aktiv waren - also beispielsweise Beiträge geteilt, kommentiert oder mit „gefällt mir“ markiert haben.2 Bei YouTube wurden im Jahr 2017 die Videos der Radio­ Bremen-Programmmarken mehr als 11,4 Millionen Mal abgerufen.
FUNK ist das junge Content-Netzwerk von ARD und ZDF. Es richtet sich mit einer Vielzahl an Formaten auf verschiedenen Plattformen an die Zielgruppe der 14- bis 29-Jährigen. Radio Bremen hat sich im Jahr 2017 mit dem Personality-Format „Was mit Fabian", der Sportsatire „Wumms“, der Doku-Reihe „Y­ Kollektiv“ und der Mystery-Fiction-Serie „Wishlist“ an FUNK beteiligt. Die fiktionale Webserie „Wishlist“ - die 2017 u. a. den Grimme-Preis im Wettbewerb „Kinder & Jugend" und den Deutschen Fernsehpreis gewonnen hat - hatte Ende 2017 knapp 140 000 Abonnenten auf YouTube. Rund 3,7 Millionen Mal wurden die Videos von Wishlist auf diesem Kanal angesehen. Das Y-Kollektiv veröffentlicht jeden Donnerstag eine ca. 15-minütige Reportage auf YouTube.
Das Format, das 2017 mit dem Webvideopreis ausgezeichnet wurde, verfügte im Dezember 2017 über 106 000 Abonnenten bei YouTube und wurde dort im Laufe des Jahres mehr als 10 Millionen Mal abgerufen. „Wumms“, eine von NDR und Radio Bremen gemeinschaftlich produzierte Sportsatire, hatte 2017 mehr als 7,2 Millionen Videoaufrufe und rund 21 000 YouTube-Abonnenten. Bis zur Einstellung des Formats im Dezember hatte „Was mit Fabian“ über 26 000 Abonnenten und wurde mehr als 1,5 Millionen Mal im Jahr 2017 abgerufen.
Die Radio Bremen Media GmbH, eine 100%-Tochter Radio Bremens, unterstützte die Programme von Radio Bremen auch im Jahr 2017 durch Marketingmaßnahmen im Off-Air-Bereich, durch verwaltungstechnische Dienstleistungen, durch die Vermietung von Räumlichkeiten und technischen Einrichtungen sowie durch den Verkauf der Werbesendezeiten.
Ab dem 1. April 2017 wurden der Geschäftsbereich Service mit dem Gebäudemanagement (inklusive technische Gebäudeausstattung und Infrastruktur), dem Rechnungswesen und Controlling sowie die Vermögensverwaltung in die Bremedia Produktion GmbH verlagert.
Der Werbemarkt in Deutschland wächst in 2017 nach Angaben von Nielsen Media Research im Vorjahresvergleich um 1,8%. Die für die Radio Bremen Media GmbH relevanten Mediengattungen TV und Radio konnten ihren Umsatz im Zeitraum Januar-Dezember 2017 um 1,6% (TV) und um 4,6% (Radio) steigern.
Die von Nielsen Media Research angegebenen Werte sind jedoch Bruttoangaben. Hier werden gesendete Werbesekunden nach Preisliste bewertet. Insofern dienen diese Zahlen lediglich als Trendwerte zur groben Einordnung der eigenen Umsätze im Werbemarkt.
Die Vermarktung der Fernsehwerbung für die ARD/Das Erste erfolgt zentral über die ARD-Werbung / AS&S in Frankfurt.
Die Vermarktung der Werbezeiten im Hörfunk setzt sich aus drei Säulen zusammen.
1.
Die regionale Vermarktung über die ndrb sales & services GmbH,
2.
Die nationale Einzelvermarktung über die ASS-Radio GmbH (Frankfurt)
3.
Die nationale Vermarktung von Werbekombinationen verschiedener durch die ASS-Radio vermarkteter Sender, gebündelt nach Regionen und Zielgruppen
Radio Bremen ist an diesen Umsätzen entsprechend den Reichweiten der beiden werbetragenden Programme „Bremen Eins“ und „Bremen Vier“ beteiligt. Die Reichweiten, gemessen in Hörer/Stunde, sind sowohl die Grundlage für die Verteilung der Umsätze aus der nationalen Vermarktung (Einzel­ und Kombivermarktung) über die AS&S-Radio GmbH als auch Basis für die Preisbildung und Vermarktung im regionalen Bereich.
Auf dieser Grundlage nahm die Radio Bremen Media GmbH im Jahr 2017 in der Hörfunk-Werbung 7 Mio. € ein.
Die Bremedia Produktion GmbH ist ein im Norden Deutschlands verankertes Produktionsunternehmen und vereint alle relevanten Gewerke für Film/Fernsehen, Hörfunk/Audioproduktion und Online unter einem Dach.
Das Unternehmen produziert und betreut hauptsächlich die Fernseh- und Hörfunksendungen sowie den Onlineauftritt von Radio Bremen und ist für Radio Bremen sowohl Produzent als auch Dienstleister.
Im Hörfunkbereich sorgt die Bremedia Produktion GmbH für den Support der Radiowellen von Radio Bremen: Bremen Eins, Bremen Vier, Bremen Zwei, die Zulieferungen für COSMO (WDR) und das neue, junge Angebot Bremen NEXT. Ebenso werden Außenübertragungen durchgeführt, wie z.B. einmal jährlich vom Festival „Hurricane“ in Scheeßel.
Für den Fernsehbereich von Radio Bremen wird täglich die Sendung „buten un binnen“ produziert und von montags bis freitags zusätzlich die Sendung „buten un binnen |sportblitz“.
Des Weiteren ist das Unternehmen als Produzent auch für das Erste, ARTE, die dritten Programme und im Bereich Kino tätig. Dabei werden der fiktionale, dokumentarische und der Unterhaltungsbereich abgedeckt.
Die älteste Talkshow Deutschlands „3nach9“ wird ebenso von der Bremedia Produktion GmbH produziert, wie in den vergangenen Jahren verschiedene Märchenfilme für die ARD.
Die Bremer „Tatorte“ werden fast ausschließlich von der Bremedia Produktion GmbH produziert oder als Dienstleister in der Postproduktion bearbeitet.
Der Bereich Online vervollständigt die crossmediale Ausrichtung der Bremedia Produktion GmbH als Produzent und Dienstleister. Für Radio Bremen ist die Onlineabteilung im Wesentlichen für die Erstellung und Pflege des Internet-, und lntranetauftritts zuständig und wirkt bei verschiedenen Social Media Projekten mit.
Darüber hinaus besteht eine Beauftragung von Radio Bremen für den technischen Support der gesamten Medientechnik (Fernsehen, Hörfunk, Online, IT). In diesem Rahmen wird für alle Mediengattungen First-Level-Support in Form eines User-Help-Desks sowie ein Second-Level-Support für einen höherqualifizierten Support dieser Dienstleistungen und einer Weiterentwicklung der technischen Systeme zur Verfügung gestellt.
Im Jahr 2017 hat der Konzern Radio Bremen 4 590 T€ (Vorjahr 3 552 T€) in immaterielle Vermögensgegenstände sowie in das Sachanlagevermögen investiert. Die Ausgaben für Investitionen lagen damit um 828 T€ unterhalb der Planung.
Angesichts der sich ständig wandelnden Informationstechnologie sind bei Radio Bremen ein Jahrzehnt nach dem Neubau umfangreiche Erneuerungsprozesse erforderlich. So wurde 2017 das hausübergreifende Projekt „Online­ Relaunch“ fortgesetzt. Durch den Online-Relaunch und die damit im Zusammenhang stehende Software, lag der Schwerpunkt der Investitionen in den Informationssystemen.
Ein weiterer Schwerpunkt lag in den Fernsehsenderanlagen, da 2017 das „alte Antennenfernsehen“ abgeschaltet und die Umstellung auf DVB-T2 vollzogen wurde.
2.
2.1
Zum 1. Januar 2017 ist die Neuregelung des ARD-Finanzausgleichs zugunsten von Radio Bremen und SR durch die Anhebung der Finanzausgleichsmasse von 1 % auf 1,6 % wirksam geworden. Der Verteilungsschlüssel wurde in diesem Zuge ebenfalls angepasst und beträgt nun für Radio Bremen 49,08 % (statt vorher 46,24 %) und für den SR 50,92 % (statt vorher 53,76 %). Damit wurde ein entscheidender Schritt zur Sicherung der Lebens- und Funktionsfähigkeit der kleinsten Landesrundfunkanstalt der ARD getan.
Der 21. KEF-Bericht wurde am 19. Februar 2018 veröffentlicht. Kernaussage des Berichts ist die Prognose eines finanziellen Überschusses von 502,4 Mio. € Ende 2020 für die ARD. Dieser Wert liegt um 644,8 Mio. € über dem von der ARD angemeldeten Wert und ergibt sich aus diversen Anpassungen, die die KEF vorgenommen hat.
Bei der Einordnung sind folgende Aspekte besonders zu berücksichtigen:
-
Zu dem festgestellten finanziellen Überschuss in Höhe von 502,4 Mio. € kommen 381,3 Mio. € hinzu, die die Rundfunkanstalten vereinbarungsgemäß in der laufenden Beitragsperiode 2017 - 2020 zurücklegen und erst in der kommende Beitragsperiode verwenden dürfen (Beitragsrücklage II). Unter Hinzurechnung dieses Wertes läge der festgestellte Finanzüberschuss Ende 2020 insgesamt bei 883,7 Mio. €.
-
Bei diesem 21. KEF Bericht handelt es sich um einen Zwischenbericht und nicht um einen sich damit abwechselnden beitragsrelevanten Bericht, aus dem gegebenenfalls Empfehlungen zum Rundfunkbeitrag hervorgehen. Nichtsdestotrotz betont die KEF im Kapitel 11, dass sie zwar derzeit keine Änderung des Rundfunkbeitrages empfehlen würde. „Sie wird allerdings die Entwicklung der Eigenmittel weiter genau prüfen und die mit dem 22. Bericht endgültig festzustellenden Überschüsse vom Finanzbedarf für die folgende Beitragsperiode 2021 bis 2024 abziehen.“ (Kapitel 11, Tz. 533).
Darüber hinaus wird im 21. Bericht insgesamt deutlich, dass die kleinen Rundfunkanstalten nicht mehr im Fokus der Betrachtungen stehen, da mit den Änderungen des Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrages der Finanzausgleich zum 1. Januar 2017 neu geregelt wurde.
Auffällig und für alle gültig sind allerdings die Erwartungen, die die KEF bereits in diesem Bericht an die Landesrundfunkanstalten in Hinblick auf den kommenden, beitragsrelevanten 22. Bericht stellt. Sie werden die kleinen Rundfunkanstalten vor eine besondere Herausforderung stellen: Da die Eigenmittel zwischen den Landesrundfunkanstalten sehr ungleich verteilt sind - Radio Bremen verfügt schon seit Jahren über keinerlei Eigenmittel - wird schon die von der KEF angekündigte globale Anrechnung der Überschüsse, diejenigen zu Unrecht belasten, die wenig oder keine Eigenkittel besitzen. Die KEF fordert beispielsweise auch von der ARD bis 2020 eine jährliche Abbaurate der besetzten Stellen in Höhe von 0,5%. Diese Abbaurate wird aufgrund der Einsparungen und Rationalisierungen in der Vergangenheit für die kleinste Rundfunkanstalt nicht zu erbringen sein. Außerdem erwartet die KEF, dass die Landesrundfunkanstalten durch weitere Kooperationen verstärkt Synergiepotenziale nutzen. Entsprechende Projekte werden derzeit im Rahmen der ARD Strukturreform aufgesetzt. Auch hier wurde bei Radio Bremen infolge der Restrukturierung der vergangenen Jahre schon vieles abgebaut, was jetzt Gegenstand von gemeinschaftlichen Einsparungen der ARD sein soll. In all diesen Fragen haben Radio Bremen und der Saarländische Rundfunk bereits angemeldet, dass sie eine anstalts-individuelle Betrachtung oder einen entsprechenden Ausgleich für die beiden kleinen Landesrundfunkanstalten benötigen werden.
Aufgrund des im 20. KEF festgestellten Finanzüberschusses hatte die KEF den Bundesländern als Rundfunkgesetzgeber empfohlen, den Rundfunkbeitrag ab 2017 um 30 Cent zu senken. Die Länder sind dieser Empfehlung nicht gefolgt. Die Höhe des Rundfunkbeitrags blieb bei 17,50 € im Monat; die entsprechende staatsvertragliche Regelung gilt unverändert fort. Die daraus im Verhältnis zur von der KEF empfohlenen Beitragshöhe von 17,20 € resultierende Differenz steht den operativen Haushalten der Landesrundfunkanstalten allerdings ebenfalls nicht zur Verfügung. Sie wird 2017 - 2020 einer neuen Rücklage („Beitragsrücklage II“) zugeführt. Diese könnte ggf. dazu genutzt werden, eine mögliche Beitragserhöhung ab 2021 zu vermeiden oder zu verringern.
Am 25. Mai 2018 ist der 21. Rundfunkänderungsstaatsvertrag in Kraft getreten.
Eine Novellierung des Telemedienauftrags lässt hingegen weiter auf sich warten. Anders als von den Ländern selbst geplant war, konnten sich die Länderchefinnen und -chefs bis zum Frühjahr 2018 nicht auf einen Entwurf einigen. Seit Jahresbeginn hatte sich die Rundfunkkommission dem Vernehmen nach mit einer Reihe von Formulierungsentwürfen aus der Feder unterschiedlicher Bundesländer beschäftigt. Die Anliegen der Verlegerseite und die des öffentlich-rechtlichen Rundfunks so in Einklang zu bringen, dass alle Länder diesen Vorschlag mittragen konnten, ist jedoch nicht gelungen.
Dreh- und Angelpunkt der Diskussion ist die Frage der „Presseähnlichkeit“, das heißt welchen Stellenwert Text künftig in den Telemedienangeboten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks haben darf. Darüber hinaus geht es auch um Fragen der Verweildauer oder des Verlinkungsverbots, bedeutend für Inhalte der Online-Mediatheken.
Für die ARD ist eine Anpassung der gesetzlichen Rahmenbedingungen überfällig - angesichts des digitalen Wandels, aber auch angesichts einer entsprechenden Modernisierung der Landesrundfunkanstalten, die eine Organisation getrennt nach Ausspielwegen nach und nach hinter sich lassen. Im Sinne veränderter Nutzungsgewohnheiten und technischer Gegebenheiten ist eine zeitgemäße Neuausrichtung des Telemedienauftrags - zumindest im 22. Rundfunkänderungsstaatsvertrag - aus Sicht der ARD unabdingbar und längst überfällig.
2.2
Die Rundfunkkommission der Länder hat im März 2016 eine Arbeitsgruppe zu „Auftrag und Strukturoptimierung der Rundfunkanstalten“ eingesetzt. Vor dem Hintergrund des zu erwartenden Anstiegs des Rundfunkbeitrags in der Periode von 2021 - 2024 beraten die Länder mit den Rundfunkanstalten über die Fragen, was der öffentlich-rechtliche Auftrag in der digitalen Welt für eine Rolle spielen soll und welche Maßnahmen zu einer Stabilisierung des Rundfunkbeitrags beitragen könnten.
Im Rahmen ihrer Jahreskonferenz im Oktober 2016 haben die Regierungschefinnen und -chefs der Länder die Rundfunkkommission gebeten, insbesondere folgende Reformfelder weiter zu verfolgen: Auftrag, Chancen der Digitalisierung, rechtlichen Rahmenbedingungen, Strukturoptimierung, KEF-Verfahren, Rundfunkbeitrag und Einnahmen (z.B. Werbung und Sponsoring), sowie Versorgungslasten.
Daraufhin haben ARD, ZDF und Deutschlandradio den Ländern im September 2017 ihren Bericht zu „Auftrag und Strukturoptimierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im digitalen Zeitalter“ vorgelegt. Bis Ende des Jahres 2024 hatte die ARD in ihrem Bericht ein Einsparvolumen in Höhe von 311 Millionen Euro angekündigt, auszuweisen in der mittelfristigen Finanzplanung im Rahmen der Anmeldung zum 22. KEF-Bericht. Die ARD hat in der Diskussion mit den Ländern betont, dass sie bereits damit begonnen habe, ihre Strukturen in Verwaltung, Technik, Produktion und Programmerstellung senderübergreifend und grundlegend zu reformieren.
Die Reformvorschläge bezeichneten die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten zunächst als „sehr guten Vorstoß“, auch wenn es hinsichtlich des Einsparvolumens noch „Luft nach oben“ gebe.
Zur weiteren Bewertung der Vorschläge zog die Rundfunkkommission der Länder die KEF hinzu. Diese kam im Januar 2018 zu dem Schluss, die ARD schöpfe vorhandenes Potenzial nicht genügend aus. Sie kritisierte zu stark vereinzelte Maßnahmen, einen fehlenden Veränderungswillen im Programmbereich und bei den Personalkosten.
In einer ersten Stellungnahme an die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten reagierten die Intendantinnen und Intendanten der ARD besorgt. Indem die KEF Vorschläge zur Wirtschaftlichkeit mit Programmfragen verknüpfe, habe sie ihre Kompetenzen überschritten. In einer ausführlichen Stellungnahme Ende April 2018 machten die Intendantinnen und Intendanten noch einmal deutlich, dass das Programm nicht zur Disposition gestellt werde. Zudem bestehe kein Spielraum für weitere, über die im Bericht dargestellten Strukturprojekte hinausgehende Maßnahmen.
Die Diskussion mit den Ländern dauert an. Die ARD hat die in ihrem Bericht zu „Auftrag und Strukturoptimierung“ angekündigten umfassenden Reformen mittlerweile begonnen. Die Häuser setzen außerdem ihre Einsparungen auch senderintern fort.
2.3
Die Landesrundfunkanstalten der ARD inklusive Deutschlandradio und die Gewerkschaften haben 2017 die Tarifverhandlungen zu einer neuen Altersversorgung erfolgreich abgeschlossen. Der Tarifvertrag, der rückwirkend zum 1. Januar 2017 in Kraft getreten ist, steht im Einklang mit den von der KEF geforderten substanziellen Anpassungen. Er umfasst im Wesentlichen folgende Punkte:
-
Steigerung der Betriebsrenten (VO und VTV)
Die Begrenzung der Dynamisierung der Altersversorgung konnte mit dem sogenannten X-1%-Punkt Modell erreicht werden: Die Renten werden ab dem 1. Januar 2017 unverändert zum gleichen Zeitpunkt der linearen Gehaltsentwicklung angepasst, allerdings werden diese um einen Prozentpunkt weniger erhöht als die laufenden Gehälter.
-
Neue Versorgung BTVA ab 1. Januar 2017
Für alle nach dem 1. Januar eingestellten Beschäftigten gilt der neue abgeschlossene Beitragstarifvertrag Altersversorgung (BTVA), der vorwiegend auf Beiträgen der Beschäftigten beruht. Radio Bremen bezuschusst die Versorgung der Mitarbeitenden monatlich mit einem Versorgungsbeitrag von 7,38 Prozent des jeweiligen Gehalts zuzüglich 3,35 Prozent des Gehalts oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze (zzt. 6 350 €), der an die Baden-Badener Pensionskasse (bbp) abgeführt wird. Weitere Aufwendungen werden für Radio Bremen nicht entstehen. Aus der Summe der Versorgungsbeiträge ermittelt die bbp die jeweilige Rente. Rentensteigerungen erfolgen aus den von der bbp erwirtschafteten Überschüssen.
2.4
Neben der Radio Bremen Media GmbH betreibt auch die Bremedia Produktion GmbH sog. „Shared Service Center“, die ihre Leistungen der gesamten Unternehmensgruppe von Radio Bremen zur Verfügung stellen. 2016 wurde eine Zusammenführung des Geschäftsbereichs Service der Radio Bremen Media GmbH sowie des Geschäftsbereichs Service der Bremedia Produktion GmbH in einem Unternehmen begonnen, mit dem Ziel, die Gesamtaufwendungen dafür über entsprechende Synergien zu reduzieren und die Verrechnungsbeziehungen in der Unternehmensgruppe von Radio Bremen zu vereinfachen. Im Ergebnis wurde die organisatorische Maßnahme der Überleitung des Geschäftsbereich Service der Radio Bremen Media GmbH in die Bremedia Produktion GmbH im abgelaufenen Geschäftsjahr begonnen und zum 1. April 2017 umgesetzt.
2.5
Die Beschleunigung der digitalen Innovationszyklen und der schnelle Wandel der Bedürfnisse von Nutzerinnen und Nutzern bedeutet für alle Medienhäuser eine große Herausforderung. In diesem Kontext setzt Radio Bremen kontinuierlich auf interdisziplinäre Projektarbeit vernetzter Expertinnen und Experten innerhalb des Hauses - im Zusammenspiel mit punktueller Verstärkung durch externe Kräfte. 2017 wurden bei den zentralen Unternehmensprojekten wichtige Meilensteine erreicht:
Im Juni 2017 erfolgte der offizielle Launch des komplett umgestalteten und für mobile Nutzung optimierten Onlineauftrittes „butenunbinnen.de“ für die regionalen Informationsangebote. Anschließend wurde das Portal weiterentwickelt und die nächste Phase des Projekts Online-Relaunch begonnen. Dabei geht es um die Optimierung der Online- und Social-Media-Auftritte der Hörfunk­ Programme und weiterer Programm-Marken.
Im Wesentlichen abgeschlossen wurde 2017 das im Vorjahr gestartete Projekt „Zukunft der regionalen Berichterstattung“. Hier arbeiten Kolleginnen und Kollegen an einer Verbesserung der Zusammenarbeit der regionalen Reporterinnen und Reporter für die Ausspielwege Fernsehen, Radio und Online. Neben einer thematischen Schärfung regionaler Inhalte wurden dabei die Workflows zwischen Redaktionen und dem zentralem „Regio-Desk“ weiterentwickelt. Weitergearbeitet wurde an offenen Punkten wie der Stärkung der Kompetenzen der Reporterinnen und Reporter für das medienübergreifende Arbeiten durch passgenaue Schulungen, Honorarstrukturen und Mediengrenzen überschreitende Publikationsprozesse. Da diese Fragen den gesamten Bereich der Chefredaktion und weitere Einheiten der Programmdirektion betreffen, wurden sie in ein neues Projekt „Neu-Organisation der Chefredaktion“ überführt, mit dem Ende 2017 begonnen wurde.
Im Wesentlichen abgeschlossen wurde 2017 ebenfalls das Programmprojekt „Erneuerung Programm- und Markenprofil Nordwestradio“. In dem Projekt erarbeiteten verschiedene Projektgruppen eine Reformulierung des Markenkerns der Welle, eine Reform des Abend- und Wochenendprogramms und ein Programmmarketing-Konzept. Außerdem wurde das aktuelle Musikformat weiterentwickelt. Die reformierte Welle ging erstmals unter dem neuen Programmnamen „Bremen Zwei“ am 12. August 2017 auf Sendung.
Mit dem Abschluss des mehrjährigen technischen Großprojektes „Upgrade der vernetzten FS-Produktionssysteme“ konnte 2017 mit dem Nachfolgeprojekt „Erneuerung TV-Komplex“ begonnen werden. Ein Projektziel ist, ab dem ersten Quartal 2019 durchgängig im TV-Standard High Definition (HD) zu produzieren. Parallel setzt das Projekt ein komplett neues „On-Air“-Design für Studio und Grafik um. Nach erfolgter EU-Ausschreibung wurden die Angebote potentieller Dienstleister evaluiert und schließlich der Anbieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot (Studio Hamburg MCI) als Generalunternehmer beauftragt. Seit dem Kick-Off im Herbst 2017 wird in Planungsrunden, Beratungstreffen, Baumaßnahmen, Schulungen und Tests die HD-Umstellung vorbereitet. Für den Umbau der Studiofläche und des Regiebereichs sind im Dezember 2017 die bisherigen Räume im Weserhaus freigeräumt worden. Die Sendungen „buten un binnen“ und „Sportblitz“ werden seitdem in einem Übergangsstudio „U23“ im Untergeschoss des Weserhauses produziert.

B. Darstellung der Lage

1.
Der Konzern schließt mit einem positiven Ergebnis von 7 735 T€ (Vorjahr 1 054 T€). Dadurch erhöht sich das Eigenkapital auf 14 518 T€.
Die deutliche Verbesserung im Vergleich zum Vorjahr ist insbesondere auf den erhöhten Finanzausgleich zurückzuführen. Die Erträge aus dem Finanzausgleich und Strukturhilfe belaufen sich auf 49 786 T€ (Vorjahr: 40 046 T€) und basieren auf § 14 RFinStV mit der Neuregelung ab 2017. Des Weiteren sind in dieser Position 4 563 T€ enthalten, die Radio Bremen zweckgebunden zufließen, um die Darlehen innerhalb der ARD zu tilgen (s. Abschnitt Finanzausgleich).
Die wesentlichen Positionen der Ertrags- und Aufwandsrechnung werden im Folgenden erläutert:
Die Beitragseinnahmen sind 2017 im Vergleich zum Vorjahr um 1 318 T€ auf 42 450 T€ gesunken. Nachdem die Einführung des neuen Rundfunkfinanzierungssystems zum 1. Januar 2013 bei gleichzeitiger Beitragsstabilität 2014 zu einem Zuwachs an Teilnehmerkonten und dementsprechend zu Mehreinnahmen führte, hat sich dieser Trend 2017 das dritte Jahr in Folge nicht fortgesetzt. Zum einen gibt es in den letzten Jahren durch zunehmende Abmeldungen und Befreiungen eine ungünstige Entwicklung im Bereich der privaten Haushalte. Zum anderen wurde das Jahr 2017 durch eine einmalige Rückstellungsbildung für direktangemeldete bzw. befreite Beitragskonten beeinflusst, die jedoch nicht liquiditätswirksam ist.
Im Vergleich zur Planung fielen die Beitragseinnahmen um 1 416 T€ ebenfalls deutlich niedriger aus.
Nach den Vorgaben der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) standen die Beitragseinnahmen jedoch nicht vollständig zur Verfügung, da ab 2017 ein Betrag von jeweils 0,30 € eines jeden monatlichen Rundfunkbeitrags von 17,50 € der neuen Beitragsrücklage II zugewiesen werden müssen. Insgesamt waren dies 727 T€.
Die Umsatzerlöse beinhalten hauptsächlich die Erträge aus dem Werbezeitenverkauf sowie anderen Dienstleistungen an Dritte außerhalb des Konzerns und belaufen sich mit 16 721 T€ auf dem Niveau des Vorjahres (16 694 T€).
Mit dem Jahr 2017 wurde die staatsvertragliche Finanzausgleichsmasse des ARD-Nettobeitragsaufkommens von 1,0% auf 1,6% und der Anteil Radio Bremens daran von 46,24% auf 49,08% erhöht.
In den Jahren 2013 bis 2016 hat Radio Bremen - wie auch der Saarländische Rundfunk - Darlehen der anderen ARD-Anstalten erhalten. Für Radio Bremen beläuft sich diese Summe auf 18 475 T€, die gleichmäßig in 2017 bis 2020 zurückzuzahlen ist. Um die jährlichen Tilgungen leisten zu können, hat die KEF mit dem 20. Bericht beschlossen, dass die kleinen Rundfunkanstalten aus den Rundfunkbeiträgen den jährlich fälligen Betrag vorab zugewiesen bekommen. In 2017 belief sich dieser vorab zugewiesene Betrag auf 4 563 T€, der ebenfalls in den Erträgen aus Finanzausgleich gebucht wurde.
Darüber hinaus waren auch aus den Erträgen aus Finanzausgleich Teile (747 T€) in die Beitragsrücklage einzustellen.
Insgesamt liegen die Erträge aus dem Finanzausgleich und der Strukturhilfe damit mit 49 786 T€ um 9 740 T€ oberhalb des Vorjahres.
Die sonstigen betrieblichen Erträge mit 3 998 T€ umfassen im Wesentlichen die Erträge aus dem Deckungskapital der Baden-Badener Pensionskasse bbp, Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen sowie sonstige Erträge aus dem Rundfunkbeitragsabschluss. Im Vergleich zum Vorjahr fallen die sonstigen betrieblichen Erträge um 804 T€ niedriger aus.
Der Materialaufwand beträgt in 2017 43 632 T€ und liegt damit um 2 122 T€ unterhalb des Vorjahres. Mit 40 854 T€ entfallen 94% der Materialaufwendungen auf die Aufwendungen für bezogene Leistungen, die sich wiederum auf Urheber-, Leistungs- und Herstellervergütungen, Anteil an Programmgemeinschaftsaufgaben und Produktionsbezogene Fremdleistungen aufteilen.
Der Rückgang des Materialaufwands ist im Wesentlichen auf den Rückgang der Aufwendungen für bezogene Leistungen zurückzuführen, der sich durch den Rückgang der Fremdleistungen Bearbeitung Produktionen innerhalb der Bremedia Produktion GmbH ergibt.
Der Personalaufwand besteht aus tariflichen Leistungen, den gesetzlichen Sozialaufwendungen und Aufwendungen für die Altersversorgung.
Im Durchschnitt des Jahres 2017 waren im Konzern 414 Stellen besetzt, während in der Planung 454 Planstellen vorgesehen waren. Dies entspricht einem Stellenbesetzungsgrad von 91,4%. (Vorjahr: 417 besetzte Stellen und 436 Planstellen). Die Aufgaben, die auf den nicht besetzten Stellen anfallen, werden in der Regel von Honorarkräften übernommen.
Der aktuelle Gehaltstarifvertrag Radio Bremens hat eine Laufzeit bis zum 30. September 2019. Neben der Tariferhöhung von 1,9% zum 1. Oktober 2016, die in 2017 ganzjährig wirkt, wurde mit dem neuen Tarifvertrag eine Einmalzahlung in Höhe von 350 € vorgenommen.
Für die Radio Bremen Media GmbH und die Bremedia Produktion GmbH erfolgte zum 1. November 2016 eine Tarifsteigerung um 2,0%, die in 2017 ganzjährig wirkt. Die Laufzeit des Tarifvertrages endete zum 31. Oktober 2017. Der sich anschließende Tarifvertrag hat ebenfalls eine Laufzeit von 24 Monaten und gilt bis zum 31. Oktober 2019.
Der Personalaufwand ohne Altersversorgung lag mit 34 235 T€ insgesamt auf dem Niveau des Vorjahres.
Die Aufwendungen für die Altersversorgung unterschritten mit 3 918 T€ den Vorjahreswert um 1 407 T€; dies insbesondere durch die geringeren Zuführungen zu den Pensionsrückstellungen. Die Rückstellungen wurden pauschal mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz für Dezember 2017 abgezinst, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt und der von der Deutschen Bundesbank veröffentlicht wird. Mit der Änderung handelsrechtlicher Vorschriften wurde in 2016 der Zeitraum der Durchschnittsbildung von 7 auf 10 Jahre verlängert, so dass ein Zinssatz von 3,68% zugrunde gelegt wurde (Vorjahr 4,06%). Die Aufwendungen für Pensionszahlungen übersteigen mit 7 502 T€ den Vorjahreswert um 102 T€.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von 13 411 T€ überschreiten das Vorjahr um 944 T€ und umfassen im Wesentlichen nicht produktionsbezogene Fremdleistungen, Mieten und Aufwendungen für den Beitragseinzug.
Das handelsrechtliche Finanzergebnis umfasst neben den Ertragspositionen auch die Zinsaufwendungen, die aus den Pensionsrückstellungen resultieren. Insgesamt ergibt sich daher ein negatives Ergebnis von – 3 241 T€ (Vorjahr – 4 027 T€).
Die Höhe des bereinigten Finanzergebnisses, das lediglich die finanzbezogenen Erträge und Aufwendungen saldiert darstellt, spielt für Radio Bremen im Rahmen der Gesamtfinanzierung die entscheidende Rolle: Mit 1 437 T€ in 2017 konnte das Vorjahresergebnis von 1 303 T€ um 134 T€ gesteigert werden.
2.
Das Vermögen des Konzerns beläuft sich zum 31. Dezember 2017 auf insgesamt 182,0 Mio. € und liegt mit 7,4 Mio. € über dem Wert zum Bilanzstichtag des Vorjahres.
Das Anlagevermögen beträgt 136,9 Mio. € und setzt sich aus Sachanlagen und immateriellen Vermögensgegenständen von zusammen 56,7 Mio. € und Finanzanlagen von 80,2 Mio. € zusammen.
Im Vergleich zum Vorjahr hat sich das Anlagevermögen um 3,0 Mio. € aufgebaut. Innerhalb der Sachanlagen zeigt sich ein differenziertes Bild: Während die Grundstücke und Bauten, die Technischen Anlagen und Maschinen sowie andere Anlagen und Betriebs- und Geschäftsausstattung insgesamt um 2,5 Mio. € rückläufig sind, ist bei den geleisteten Anzahlungen und Anlagen im Bau ein Anstieg um 2,4 Mio. € zu verzeichnen. Somit ergibt sich insgesamt ein Rückgang um 0,1 Mio. €. Der hohe Anstieg der geleisteten Anzahlungen und Anlagen im Bau ist insbesondere auf das Projekt Erneuerung TV-Komplex zurückzuführen.
Die Finanzanlagen umfassen im Wesentlichen das Deckungsstockvermögen (alte und neue Altersversorgung). Im Vergleich zum Vorjahr ist ein Anstieg um 3,1 Mio. € auf 80,2 Mio. € zu verzeichnen.
Das Programmvermögen aus fertigen und unfertigen Produkten sowie aus geleisteten Anzahlungen stieg um 3,3 Mio. € auf 6,9 Mio. € insbesondere durch gestiegene geleistete Anzahlungen.
Das Umlaufvermögen liegt insbesondere aufgrund des erhöhten Forderungsbestandes mit 37,6 um 1,0 Mio. € oberhalb des Vorjahres, wenngleich das zweckgebundene Sondervermögen der Rundfunkbeiträge um 2 517 T€ auf 13 446 T€ gesunken ist. Dem Sondervermögen wurde zum einen ein Betrag von 3 991 T€ entnommen (Beitragsrücklage I) und gleichzeitig ein Betrag von 1 474 T€ für die Beitragsrücklage II zugeführt, so dass sich insgesamt eine Reduzierung um 2 517 T€ ergibt.
Insgesamt verfügte der Konzern zum 31. Dezember 2017 über eine Liquidität von 21,8 Mio. €, wovon 9,7 Mio. € dem Sondervermögen Beitragsmehrerträge zugeordnet sind.
Das Vermögen wird neben dem Eigenkapital aus dem Sonderposten für erhaltene Investitionszuschüsse sowie aus Fremdkapital finanziert. Die Passivseite der Bilanz hat sich wie folgt entwickelt:
Das Eigenkapital konnte durch den Jahresüberschuss um 7,6 Mio. € auf 14,5 Mio. € erhöht werden.
Der Sonderposten für erhaltene Investitionszuschüsse wurde wie in den Vorjahren planmäßig um 0,3 Mio. € auf 3,0 Mio. € abgeschrieben.
Im Fremdkapital sind Pensionsrückstellungen und ähnliche Verpflichtungen mit 117,0 Mio. € und weitere Rückstellungen mit 12,4 Mio. € enthalten.
Die mittel- und langfristigen Kreditverbindlichkeiten belaufen sich auf 10,8 Mio. €. Kurzfristige Kreditverbindlichkeiten bestehen aus dem planmäßigen Tilgungsanteil in Höhe von 1,2 T€ für die Tilgung des Darlehens im Zusammenhang mit dem Bau des neuen Funkhauses sowie in Höhe von 0,5 Mio. € für die Tilgung des Investitionsdarlehens im Zusammenhang mit dem Projekt Erneuerung TV-Komplex. Darüber hinaus umfassen die sonstigen Verbindlichkeiten noch 6,7 Mio. € aus der ARD-Liquiditätshilfe 2013/2014 und 7,2 Mio. € aus dem Darlehen, das Radio Bremen 2015 und 2016 im Rahmen des Finanzausgleichs von der ARD gewährt wurde. In 2017 wurden diese Darlehen anteilig wie geplant getilgt.
Insgesamt ist die Lage des Konzerns im Wesentlichen durch die Zinsentwicklung, die zu höheren Aufwendungen für die Altersvorsorge führt, geprägt, die auch in den kommenden Jahren die Lage des Konzerns mitbestimmen wird.

C. Wesentliche Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung

1.
Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) hat mit ihrem 21. Bericht einen nicht beitragsrelevanten Zwischenbericht für die Beitragsperiode 2017 bis 2020 vorgelegt. Es wird also keine Änderung der Beitragshöhe empfohlen. Allerdings gelangt die KEF zu der Annahme, die ARD halte Überschüsse in Höhe von mehr als 500 Millionen Euro. Für den 22. KEF-Bericht hat sie daher angekündigt, mögliche Überschüsse erneut zu prüfen und gegebenenfalls in der Beitragsperiode 2021- 2024 abzuziehen.
Dies wäre in zweierlei Hinsicht problematisch, gerade für kleine Landesrundfunkanstalten wie Radio Bremen. Erstens beruhen die Berechnungen der KEF zu erheblichen Teilen auf Prognosen, deren Risiken heute erst in Umrissen zu erkennen sind. Zweitens sind tatsächlich vorhandene Eigenmittel sehr ungleich auf die ARD-Anstalten verteilt. Würde die KEF der ARD also pauschal Mittel abziehen, würde es kleine Häuser wie Radio Bremen besonders treffen, da sie - anders als große Landesrundfunkanstalten - über keine Ersparnisse verfügen.
Ähnlich verhält es sich mit dem von der KEF geforderten Personalabbau: Demnach sollen alle ARD-Anstalten ihre Personalkosten bis zum Jahr 2020 um 0,5 % senken. Radio Bremen hat seinen Personalbestand angesichts umfangreicher Sparmaßnahmen und Strukturänderungen jedoch in den letzten zwanzig Jahren bereits auf gut ein Drittel reduziert und sieht sich nicht in der Lage, weitere Anstrengungen in dieser Hinsicht zu leisten.
2.
Der digitale Wandel hat das Mediennutzungsverhalten und die Medienlandschaft bereits umfassend verändert. Die ARD-Anstalten begreifen dies als Herausforderung und Chance, die Produktion und Verbreitung von Information und Unterhaltung neu zu denken. So befindet sich die ARD in einem umfangreichen Modernisierungsprozess, der eine Organisation getrennt nach Ausspielwegen zunehmend hinter sich lässt. Neben der klassischen Berichterstattung in Fernsehen und Hörfunk muss der Fokus immer mehr auch auf der zuverlässigen und schnellen Information im Netz liegen und auf der Nutzung neuer, im Publikum relevanter Plattformen. Gerade im Sinne der aktuellen Berichterstattung und stetiger Aktualisierung von Inhalten ist Text aber unabdingbar. Ein zeitgemäßer Telemedienauftrag, der sich nicht mehr an Begrifflichkeiten wie „Presseähnlichkeit“ und „Sendungsbezug“ orientiert, ist daher längst überfällig. Auch Verbote, bestimmte von den Nutzerinnen und Nutzern erwartete Inhalte online bereitzustellen, oder strenge Verweildauern sind angesichts der heutigen Mediennutzung nicht mehr vermittelbar. Unsere Beitragszahlerinnen und -zahler erwarten zu Recht, dass ihnen Inhalte auch langfristig zur Verfügung stehen. Daher begrüßen die ARD-Anstalten die Entwicklung, die sich hinsichtlich eines neuen Telemedienauftrags abzeichnet. Auf der Ministerpräsidentenkonferenz am 14. Juni 2018 konnten sich die Länder nach langwierigen Verhandlungen auf einen Kompromiss einigen, der in den 22. Rundfunkänderungsstaatsvertrag einfließen wird. Dieser birgt für die ARD-Anstalten einige Verbesserungen, in den Mediatheken zum Beispiel durch den Wegfall der bisher maximal sieben Tage währenden Verweildauer. Außerdem birgt ein modernisierter Telemedienauftrag die Chance, langjährige Auseinandersetzungen zwischen Verlegern und öffentlich-rechtlichem Rund­ funk zu überwinden. Hinsichtlich des Verbots der Presseähnlichkeit wird es aber auch in Zukunft eine Herausforderung der ARD-Anstalten sein, ihr Onlineangebot im Schwerpunkt mit Bild oder Ton zu gestalten, nicht zu textorientiert. Der Rundfunkänderungsstaatsvertrag soll voraussichtlich im Juli 2019 in Kraft treten, gegebenenfalls schon zum 1. Mai 2019.
3.
Die ARD arbeitet systematisch und nachhaltig an der Umsetzung ihrer bereits begonnenen Strukturreform. Kooperationen werden gestärkt und Synergiepotenziale genutzt. Radio Bremen unterstützt dies ausdrücklich. Es ist allerdings auch absehbar, dass das Haus aufgrund seiner Restrukturierungen in der Vergangenheit in einzelnen Projekten des Reformprozesses nur geringe oder gar keine Einsparungen tätigen können wird.
Ein weiteres Risiko in der Diskussion um Auftrag und Struktur des öffentlich­rechtlichen Rundfunks mit den Ländern ist, dass diese aus Furcht vor einer Erhöhung des Rundfunkbeitrags, der zumindest die Teuerung ausgleicht, eine Reduzierung der Programmleistung der ARD erzwingen könnten. Die unterschiedlichen Programme der ARD werden in Deutschland von wöchentlich über 90% der Bevölkerung genutzt. Damit leistet die ARD mit ihrem nach Zielgruppen und Regionen fein gefächerten Angebot einen wichtigen Beitrag zum Zusammenhalt und zur Meinungsbildung im Land. In diese Struktur einzuschneiden würde die Bindungskraft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland schwächen. Gleichzeitig drohte dadurch für die ARD eine Spirale nach unten: Weniger Angebote würden eine geringere Akzeptanz nach sich ziehen, diese wiederum die Legitimation des Rundfunkbeitrags erodieren. Die Risiken einer Schmälerung des Programmangebots bedrohen besonders eine Landesrundfunkanstalt wie Radio Bremen, die nur über ein kleines Programm-Portfolio und eine äußerst knappe Finanzierung verfügt. Es wird deshalb in der laufenden Diskussion mit den Ländern auch darauf ankommen, die Bedeutung eines freien, gemeinschaftlich finanzierten Rundfunks in Deutschland für die Demokratie weiter herauszuarbeiten.
4.
Seit Mai 2018 prüft das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die Rechtmäßigkeit des Rundfunkbeitrags. Es geht um die Frage, ob die Länder die Berechtigung hatten, die seit 2013 geltende Haushaltspauschale von 17,50 € zu beschließen.
Die Beschwerdeführer sehen den Gleichheitssatz des Grundgesetzes verletzt und halten die Erhebung des Beitrags unabhängig von Empfangsgeräten für verfassungswidrig.
Nach Überzeugung von ARD und ZDF haben die Länder mit dem Rundfunkbeitrag ein gut funktionierendes Modell zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in der dualen Rundfunkordnung geschaffen, der eine notwendige Weiterentwicklung der Rundfunkgebühr darstellt.
Die nächste Verhandlung im laufenden Verfahren ist für den 18. Juli 2018 vorgesehen.
5.
Zur Begrenzung von Risiken aus Finanzinstrumenten hat Radio Bremen seine Anlagerichtlinie in 2015 neu gefasst. Sie enthält u.a. folgende Regelungen:
-
Es besteht ein Anlagenausschuss, der sich aus drei ständigen Mitgliedern und weiteren Gästen zusammensetzt. Ständige Mitglieder sind der Intendant (Vorsitzender), der Justitiar und der Leiter kaufmännische Verwaltung. Sitzungen finden mindestens dreimal im Jahr statt, Aufgabe ist die strategische Ausrichtung und Bewirtschaftung der Kapitalanlagen und die Beauftragung der Vermögensverwalter.
-
Die Anlage hat zu mindestens 70% in „sicheren Anlagen“ wie verzinsliche Wertpapiere (Rating mind. BBB-), Immobilien und Liquidität sowie zu max. 30 % in Aktien(-fonds), Beteiligungen; Wandelanleihen, Optionen/ Zertifikate, Nachrangig besicherte Anleihen, Hochzinsanleihen; Schwellenländeranleihen, Anlagen in Fremdwährung sowie gemischte Fonds („opportunistische Anlagen“) zu erfolgen.
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„Opportunistische Anlagen“ sind mit Ausnahme von Aktien, aktienähnliche Anlagen sowie Fonds auf 5% des verwalteten Vermögens beschränkt. Erstere sind auf maximal 20% des verwalteten Vermögens beschränkt.
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Ein Einzelinvest darf nicht 5% und einzelne Aktien dürfen nicht 2,5% des Gesamtvermögens überschreiten.
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Vermögenswerte einzelner Länder, supranationaler Einrichtungen sowie Gebietskörperschaften dürfen 10%, einzelne Unternehmen dürfen 5% des Gesamtvermögens nicht überschreiten.
-
Es sollen in der Regel Wertpapiere in EUR erworben werden
-
Termingeschäfte und Derivate dürfen lediglich als Absicherungsstrategien oder gedeckte Stillhaltergeschäfte auf vorhandene Aktien- und Geldpositionen getätigt werden.
-
Es wird ein Risikobudget festgelegt, dass als Differenz zwischen den handelsrechtlichen Wertansatz und dem Kurswert zu einem Stichtag ermittelt wird. Bei drohendem Verbrauch des Risikobudgets ist der Anlagenausschuss einzuberufen.
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Sichere Anlagen werden durch Radio Bremen selbst verwaltet, opportunistische Anlagen werden durch vom Anlagenausschuss bestellte Vermögensverwalter verwaltet.
-
Die Vermögensverwalter unterliegen der Anlagerichtlinie. Bei mehreren Vermögensverwaltern wird ein Vermögensverwalter mit dem Monitoring der Verwalter beauftragt.
6.
Mit der Neufassung des WDR-Gesetzes wird die Werbezeit für die Hörfunkprogramme des WDR eingeschränkt. Mit Beginn 2017 wurde sie von 90 Minuten auf 75 Minuten täglich in zwei Programmen reduziert.
Diese Beschränkung hat auch Auswirkungen auf die Werbeeinnahmen aller anderen ARD-Anstalten, da der WDR im bevölkerungsstärksten Bundesland NRW eine zentrale Bedeutung bei den nationalen Werbekombinationen der AS&S spielt. Die beschränkten Werbezeiten in NRW werden zum Nadelöhr für nationale Kampagnen, und machen insbesondere die AS&S-Deutschlandkombi unattraktiv, sobald die Kapazitäten in NRW erschöpft sind.
Die für 2019 geplante Reduzierung beim WDR auf nur noch ein werbeführendes Programm wurde zunächst ausgesetzt.
7.
Radio Bremen ist für die Bremedia Produktions GmbH größter und somit wichtigster Auftraggeber. Folglich ist der künftige Geschäftsverlauf eng mit der finanziellen Ausstattung des Hauptkunden verbunden.
Es ist zu erwarten, dass Radio Bremen über die Jahre ein verringertes Auftragsvolumen beauftragt. Deshalb wird die Bremedia Produktion GmbH in den kommenden Jahren die Produktionsweisen flexibler und schlanker gestalten und mithilfe einer verstärkten Automatisierung langfristig die Produktionskosten senken.
8.
Die Ertrags- und Aufwandsrechnung sieht im Wirtschaftsplan 2018 einen Jahresfehlbetrag von 3 221 T€ vor. Das geplante Ergebnis unterschreitet damit das planerische Ergebnis des Vorjahres. Bei nahezu konstanten Erträgen liegen die Gründe hierfür insbesondere in den steigenden Personalaufwendungen. Diese ergeben sich im Wesentlichen durch Tarifsteigerungen in den Löhnen und Gehältern und durch erhöhte Rentenzahlungen. Innerhalb der Sachaufwendungen ist dagegen trotz Preissteigerungen ein geringerer Ansatz als im Vorjahreswirtschaftsplan vorgesehen.

D. Schlussbemerkung

Die Änderung des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages mit der Anhebung der Finanzausgleichsmasse ab 2017 ist für Radio Bremen ein entscheidender Schritt zur nachhaltigen Sicherung seiner Existenz.

Trotz der absehbaren Entwicklung, dass im öffentlich-rechtlichen Verbund die realen Kosten schneller steigen werden als die Einnahmen - bleibt es bei der Zusage Radio Bremens, am Ende der Beitragsperiode 2017 - 2020 wie in den Beitragsperioden vorher ein ausgeglichenes operatives Ergebnis vorzulegen. Um dieses Ziel zu erreichen, werden die Wirtschaftspläne 2018 ff. kontinuierlich den Einnahme­ Prognosen angepasst. Dies geschieht in Jahresschritten, um sich möglichst dicht an den tatsächlichen Einnahme-Verläufen zu bewegen und nicht unnötig Programm­ Angebote abzubauen. Zu den Aufgaben der gesamten Unternehmensgruppe gehört es dabei, wo immer möglich, Prozesse und Produkte zu überprüfen und zu optimieren.

Radio Bremen wird sich in diesem Sinne in der vor uns liegenden Etappe darauf konzentrieren, seine vorhandenen Programme stabil im Markt zu halten und kontinuierlich weiterzuentwickeln. Wachstum und Veränderungen werden - anders als in der Phase moderater Mehreinnahmen im Zusammenhang mit dem verbesserten Finanzausgleich - in den kommenden Jahren aller Voraussicht nach nicht mehr quantitativ (neue Angebote), sondern ausschließlich qualitativ (Verbesserung der vorhandenen Angebote und der dazugehörigen Abläufe, siehe crossmediale Vernetzung der regionalen Aktualität und Reorganisation der Chefredaktion) stattfinden.

Dazu gehört auch die Stärkung der Bindung und des Dialogs mit den unterschiedlichen Zielgruppen Radio Bremens. Eine Strategie des Dialogs hat das Ziel, den Wert des öffentlich-rechtlichen Rundfunks für die Gesellschaft herauszustreichen und damit auch die Legitimation des Rundfunkbeitrags zu stärken.

Schließlich wird sich Radio Bremen weiter im Bundesland und in der ARD als Motor für Innovationen profilieren: Für Innovation im Programm (siehe Bremen NEXT, Beiträge für „funk“ und für Das Erste) und Innovation in der Programmherstellung (siehe neue Berufsbilder und Workflows bei Bremen NEXT). Auf diese Weise wird Radio Bremen weiter die Chancen des digitalen Medienwandels für die eigene Zukunftsfähigkeit und auch für die der ARD nutzen.

Bremen, den 13. Juli 2018

Jan Metzger
(Intendant)

Fußnoten

1)

Ein „Besuch“ (Visit) umfasst alle Aktionen einer Nutzerin oder eines Nutzers innerhalb eines bestimmten Zeitraums. Ruft ein User innerhalb von 30 Minuten keine neuen Seiten der Website auf, gilt dies als Ende des Besuchs.

2)

In den Bruttowerten sind Nutzer, die Fans mehrerer Accounts sind, mehrfach gezählt.



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