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Anlage 1
FAQs zu Beschwerdestellen nach dem Allgemeinen
Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
1. Was ist eine Beschwerdestelle nach dem AGG?
Im § 13 AGG ist geregelt, dass jede_r Arbeitgeber_in eine zuständige Stelle im Betrieb einrichten muss, die Beschwerden der Beschäftigten entgegennimmt, sollten sich diese vom/von der Arbeitgeber_in, von Vorgesetzten, anderen Beschäftigten oder Dritten benachteiligt oder belästigt fühlen.
2. Wann kann eine Beschwerde eingelegt werden?
Maßgeblich ist, dass die betroffene Person das subjektive Gefühl hat aufgrund eines der in § 1 AGG erwähnten Merkmale (Herkunft, Geschlecht, Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter und sexuelle Identität) benachteiligt bzw. belästigt worden zu sein und dieses Geschehen auch im Zusammenhang mit dem Beschäftigungsverhältnis steht.
Der Beschäftigtenbegriff im AGG ist weiter gefasst als im üblichen arbeitsrechtlichen Kontext. Das bedeutet, dass sich nicht nur betroffene Arbeitnehmer_innen an eine Beschwerdestelle richten können, sondern auch Auszubildende, in Heimarbeit beschäftigte Personen, Leiharbeitnehmer_innen, freie Mitarbeiter_innen, Bewerber_innen und Personen, deren Beschäftigungsverhältnis bereits beendet ist.
4. Welches sind die Schritte des Beschwerdeverfahrens?
Das Beschwerdeverfahren besteht aus fünf aufeinander aufbauenden Schritten.
Ein wichtiger Hinweis: Falls Sie eine Beschwerde einreichen möchten, ist grundsätzlich zu empfehlen vorab eine unabhängige und anonyme Beratung in Anspruch zu nehmen, um etwaige Konsequenzen aus dem Beschwerdeverfahren, wie die mögliche Beteiligung weiterer Personen im Ressort bzw. in der Dienststelle, vorab abzuschätzen. Sobald Sie eine Beschwerde eingereicht haben, können Sie selbst ggf. nicht mehr (mit-)entscheiden, ob weitere Personen im Beschwerdeverfahren beteiligt werden oder nicht.
Für den öffentlichen Dienst in Bremen gibt es 2 spezialisierte Angebote:
Darüber hinaus können Sie auch gerne eine der Beratungsstellen im Bremer Netzwerk gegen Diskriminierung aufsuchen.
https://www.soziales.bremen.de/sport/detail.php?gsid=bremen69.c.25122.de
5. Wo finde ich die Beschwerdestelle?
Wenn Sie die für Sie zuständige Beschwerdestelle kontaktieren möchten, wenden Sie sich bitte an Ihre Personalstelle. Dort erhalten Sie die Kontaktdaten.