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Merkblatt über datenschutzrechtliche Informationen zum Antrag
auf Gewährung der sog. Pauschalen Beihilfe
Folgende bezügezahlenden Stellen verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten sowie die personenbezogenen Daten Ihrer beihilferechtlich berücksichtigungsfähigen Angehörigen (Ehegatten, Lebenspartnerin oder Lebenspartner, Kinder) im Antragsverfahren zur Pauschalen Beihilfe:
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist erforderlich, um Ihren Antrag zur Gewährung einer Pauschalen Beihilfe zu bearbeiten.
Die Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 Abs. 1 des Bremischen Ausführungsgesetzes zur EU-Datenschutz-Grundverordnung (BremDSGVOAG).
Daten sind personenbezogen, wenn sie sich auf eine identifizierte bzw. identifizierbare natürliche Person beziehen. Keine personenbezogenen Daten sind anonymisierte oder pseudonymisierte Daten. Wenn der Dienstherr in den oben genannten bezügezahlenden Stellen personenbezogene Daten verarbeitet, bedeutet das, dass er diese Daten zum Beispiel erhebt, speichert, verwendet, übermittelt, zum Abruf bereitstellt oder löscht.
Im Folgenden werden Sie darüber informiert, welche personenbezogenen Daten erhoben und wie die erhobenen Daten verarbeitet werden. Außerdem werden Sie über Ihre Rechte nach der DSGVO in Kenntnis gesetzt und an wen Sie sich zur Durchsetzung Ihrer Rechte wenden können.
Zweck der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten:
Um die Aufgabe zu erfüllen, die der bzw. dem Beihilfeberechtigten zustehenden Pauschale Beihilfe zu ermitteln, werden personenbezogene Daten benötigt. Nur so ist es möglich, den jeweiligen Anspruch umfassend zu prüfen.
Ihre personenbezogenen Daten werden grundsätzlich in dem bezügerechtlichen Verfahren verarbeitet, für das sie erhoben wurden. Die Erhebung geschieht mittels eines Antrags, welcher in der Regel von Ihnen der bezügezahlenden Stelle zugeleitet wird, die für Sie zuständig ist. Darüber hinaus werden personenbezogene Daten aus dem bezügerechtlichen Verfahren abgerufen. Die erhobenen Daten werden anschließend auch in der Beihilfeakte erfasst, da Sie im Zeitpunkt der Gewährung der Pauschalen Beihilfe unwiderruflich auf die Gewährung individueller Beihilfen verzichten. Nur in den gesetzlich ausdrücklich zugelassenen Fällen dürfen die zur Durchführung eines Beihilfeverfahrens erhobenen personenbezogenen Daten auch für andere Zwecke verarbeitet werden.
Beispiel zur Verarbeitung:
Die erhobenen Daten werden zur Ermittlung des Beihilfeanspruchs verarbeitet. Die bezügezahlende Stelle prüft auf Grundlage der übersandten und abgerufenen Daten die Beihilfeberechtigung.
Folgende personenbezogenen Daten werden verarbeitet:
Datenerhebung bei Dritten oder aus allgemein zugänglichen Quellen:
Darüber hinaus können Ihre personenbezogenen Daten bei Dritten erhoben werden, soweit diese gesetzlich zur Mitteilung verpflichtet bzw. berechtigt sind.
Schließlich können öffentlich zugängliche Informationen (z. B. aus Zeitungen, öffentlichen Registern oder öffentlichen Bekanntmachungen) verarbeitet werden.
Vorgang der Datenverarbeitung:
Im Verfahren werden Ihre personenbezogenen Daten gespeichert und dann im Verfahren über die Gewährung der Pauschalen Beihilfe zugrunde gelegt. Dabei kommen technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen zum Einsatz, um Ihre personenbezogenen Daten gegen unbeabsichtigte oder unrechtmäßige Vernichtung, Verlust oder Veränderung sowie gegen unbefugte Offenlegung oder unbefugten Zugang zu schützen.
Möglichkeit der Weitergabe der personenbezogenen Daten an Dritte:
Alle personenbezogenen Daten, die in einem Verfahren bekannt geworden sind, dürfen nur dann an andere Personen oder Stellen (Dritte) weitergegeben werden, wenn Sie der Weitergabe durch eine Einwilligungserklärung zugestimmt haben oder die Weitergabe durch eine gesetzliche Vorschrift ausdrücklich zugelassen ist.
Zeitraum der Datenspeicherung:
Personenbezogene Daten, die in der Personal- oder Nebenakte erfasst werden, müssen von der personalaktenführenden Behörde nach ihrem Abschluss – also mit Ablauf des Todesjahres, des Jahres der Vollendung der Regelaltersgrenze oder des Jahres, in dem die Versorgungs- oder Altersgeldpflicht (auch Hinterbliebenenversorgung) entfallen ist (§ 91 Abs. 1 des Bremischen Beamtengesetzes - BremBG) – fünf Jahre aufbewahrt werden. Für bestimmte Arten von Unterlagen und Daten gelten kürzere Aufbewahrungsfristen von 3 bzw. 5 Jahren nach Abschluss der Bearbeitung des einzelnen Vorgangs (§ 91 Abs. 2 BremBG).
Weitere Aufbewahrungsfristen ergeben sich aus anderen rechtlichen Vorschriften (z. B. Bremisches Disziplinargesetz).
Angaben zu Ihrem Auskunfts-, Berichtigungs-, Löschungs- und Widerspruchsrecht:
Sie haben nach Art. 15 bis 18 und Art. 21 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) Auskunfts-, Berichtigungs-, Löschungs- und Widerspruchsrechte. Zur Wahrnehmung Ihrer Rechte ist stets ein Legitimationsnachweis (z. B. Personalausweiskopie) beizufügen. In einigen Fällen kann oder darf Ihrem Anliegen nicht entsprochen werden. Sofern Ihrem Anliegen aus gesetzlichen Gründen nicht entsprochen werden kann, wird Ihnen der Grund für die Verweigerung mitgeteilt.
Recht auf Auskunft (Artikel 15 DSGVO):
Sie können Auskunft über Ihre verarbeiteten personenbezogenen Daten verlangen. In Ihrem Auskunftsantrag sollten Sie Ihr Anliegen präzisieren, um das Zusammenstellen der erforderlichen Daten zu erleichtern.
Recht auf Berichtigung (Artikel 16 DSGVO):
Sollten die Sie betreffenden Angaben nicht (mehr) zutreffend sein, können Sie unverzüglich eine Berichtigung verlangen. Sollten Ihre Daten unvollständig sein, können Sie eine Vervollständigung verlangen.
Recht auf Löschung/sog. Recht auf Vergessenwerden (Artikel 17 DSGVO):
Sie können unter bestimmten Voraussetzungen die unverzügliche Löschung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen. Die daran anknüpfende Verpflichtung der verarbeitenden Stelle zur unverzüglichen Löschung hängt u. a. davon ab, ob die Sie betreffenden Daten von der zuständigen bezügezahlenden Stelle zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben noch benötigt werden.
Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Artikel 18 DSGVO):
Sie haben unter bestimmten Voraussetzungen das Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu verlangen.
Recht auf Widerspruch (Artikel 21 DSGVO):
Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit der Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten zu widersprechen. Allerdings kann dem nicht nachgekommen werden, wenn der Verantwortliche zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen kann, die gegenüber Ihren Interessen, Rechten und Freiheiten überwiegen oder wenn die Verarbeitung der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen dient.
Beschwerderechte (Artikel 77 DSGVO):
Wenn Sie der Auffassung sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt, können Sie bei der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit der Freien Hansestadt Bremen Beschwerde einlegen.
Die entsprechenden Kontaktdaten lauten:
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Frau Dr. Imke Sommer
Arndtstraße 1
27570 Bremerhaven
Tel.: 0421 3612010 oder 0471 5962010
Fax: 0421 49618495
E-Mail: office@datenschutz.bremen.de
Kontaktdaten der behördlichen Datenschutzbeauftragten der bezügezahlenden Stellen:
Performa Nord - Eigenbetrieb des Landes Bremen
Behördliche Datenschutzbeauftragte
Schillerstraße 1
28195 Bremen
Telefon: 0421 361 16521
E-Mail: Datenschutz@performanord.bremen.de
Aus- und Fortbildungszentrum Bremen
Behördlicher Datenschutzbeauftragter
Doventorscontrescarpe 172
28195 Bremen
Telefon: 0421 514 8163