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Anlage C
Angemessene Kosten einer privaten Unfallversicherung und
Alterssicherung
Gemäß § 13 des Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes im Lande Bremen (BremAGKJHG) regelt die Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen als oberste Landesjugendbehörde durch Verwaltungsvorschrift die Leistungen bei Vollzeitpflege.
Angemessene Unfallversicherung
Ab 1. Juli 2017 werden als angemessene Kosten einer privaten Unfallversicherung von Pflegepersonen folgende Jahresbeiträge anerkannt:
Alleinerziehende Pflegepersonen, die nicht oder maximal 20 Wochenstunden erwerbstätig sind | 160 Euro |
mehr als 20 Wochenstunden erwerbstätig sind | 105 Euro |
Pflegeelternpaare, bei denen mindestens 1 Partner nicht oder maximal 20 Wochenstunden erwerbstätig ist | 265 Euro |
beide Partner mehr als 20 Wochenstunden erwerbstätig sind | 210 Euro |
Der Zuschuss beträgt ab 1. Juli 2020
je Pflegekind maximal | 42,53 Euro |
monatlich.
Insgesamt wird maximal der hälftige Beitrag für die Altersabsicherung übernommen.
Bremen, den 25. Juni 2020
Die Senatorin für Soziales, Jugend,
Integration und Sport