|
|
Der Senator für Finanzen | Freie | ||
Der Senator für Finanzen . Rudolf- | Auskunft erteilt Zimmer E- Datum und Zeichen Mein Zeichen Bremen, 8. Oktober 2020 | ||
Maskenpflicht für Beschäftigte der Freien Hansestadt Bremen
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
aufgrund der Infektionslage gilt bis auf Weiteres für die Beschäftigten der Freien Hansestadt Bremen, dass sie auf sämtlichen gemeinschaftlich genutzten Flächen aller Dienststellen einen Mund-Nasen-Schutz tragen müssen. Hiervon erfasst sind insbesondere die Flure, Treppenhäuser und Gänge sowie Sanitär- und Warteräume. Ausgenommen von dieser Maßnahme sind Büro-, Sozial- und Besprechungsräume, sowie Unterrichts-/Schulungsräume und Gerichtssäle. Ebenfalls ausgenommen sind Gerichte, Justizvollzugsanstalten sowie Einrichtungen des Polizeivollzugsdienstes.
Mit dem beigefügten Rundschreiben des Senators für Finanzen werden alle pandemiebezogenen Regeln für die Beschäftigten der Freien Hansestadt Bremen für Sie noch einmal zusammengestellt.
Mit freundlichen Grüßen
In Vertretung,
Dr. Martin Hagen
Staatsrat