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Rundschreiben des Senators für Finanzen Nr. 5m/2020 - Hinweise zu arbeits- und dienstrechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit dem Corona-Virus - Anlage: Maskenpflicht für Beschäftigte der Freien Hansestadt Bremen

Außer Kraft

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp:
Dokumenttyp: Wappen Bremen
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Normgeber:Der Senator für Finanzen
Erlassdatum:08.10.2020
Fassung vom:08.10.2020
Gültig ab:08.10.2020
Gültig bis:28.10.2020  Schriftgrafik ausserkraft
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Rundschreiben des Senators für Finanzen Nr. 5m/2020 - Hinweise zu arbeits- und dienstrechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit dem Corona-Virus - Anlage: Maskenpflicht für Beschäftigte der Freien Hansestadt Bremen

Der Senator für Finanzen


Freie
Hansestadt
Bremen

Der Senator für Finanzen . Rudolf-Hilferding-Platz 1 . 28195 Bremen

An alle Beschäftigten


Auskunft erteilt

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Bremen, 8. Oktober 2020



Maskenpflicht für Beschäftigte der Freien Hansestadt Bremen

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

aufgrund der Infektionslage gilt bis auf Weiteres für die Beschäftigten der Freien Hansestadt Bremen, dass sie auf sämtlichen gemeinschaftlich genutzten Flächen aller Dienststellen einen Mund-Nasen-Schutz tragen müssen. Hiervon erfasst sind insbesondere die Flure, Treppenhäuser und Gänge sowie Sanitär- und Warteräume. Ausgenommen von dieser Maßnahme sind Büro-, Sozial- und Besprechungsräume, sowie Unterrichts-/Schulungsräume und Gerichtssäle. Ebenfalls ausgenommen sind Gerichte, Justizvollzugsanstalten sowie Einrichtungen des Polizeivollzugsdienstes.

Mit dem beigefügten Rundschreiben des Senators für Finanzen werden alle pandemiebezogenen Regeln für die Beschäftigten der Freien Hansestadt Bremen für Sie noch einmal zusammengestellt.

Mit freundlichen Grüßen

In Vertretung,

Dr. Martin Hagen

Staatsrat



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