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Benutzung von Dienstkraftfahrzeugen - Handlungshilfe - - Anlage 01: Aufgabenverteilung zwischen Dienststelle und UBB - Verwaltung der Dienst-KFZ-

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp:
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Die Senatorin für Finanzen
Erlassdatum:01.04.2004
Fassung vom:04.06.2014
Gültig ab:10.07.2014
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Benutzung von Dienstkraftfahrzeugen - Handlungshilfe - - Anlage 01: Aufgabenverteilung zwischen Dienststelle und UBB - Verwaltung der Dienst-KFZ-

Anhang 1
Stand 4. Juni 2014

Aufgabenverteilung zwischen Dienststelle und UBB
- Verwaltung der Dienst-KFZ-

Zulassen von Fahrzeugen
UBB als Halter
1
Einholen von evtl. Ausnahmegenehmigungen
Beantragung beim Amt für Straßen u. Verkehr durch die Dienststelle
Verfolgen von Garantie- und Kulanzleistungen
durch UBB
Unfallsachbearbeitung, Abwicklung von Unfällen (z.B. Verhandlungen mit Versicherungen, Sachverständigen, Polizei und Rechtsanwälten bei Schadensinanspruchnahme)
UBB, sowie die Regressstelle innerhalb der Rechtsabteilung der Dienststelle
Bergen von liegengebliebenen Fahrzeugen nach Unfällen und technischen Defekten
Bergungsfirma wird von dem Fahrzeugverantwortlichen der Dienststelle beauftragt
Veranlassen von Reparaturen
durch den Fahrzeugverantwortlichen der Dienststelle
Überwachung von gesetzlichen Fristen (TÜV, Sonderuntersuchungen)
die Überwachung erfolgt durch den Fahrzeugverantwortlichen der Dienststelle
Führen der Kfz-Akte
erfolgt bei der Dienststelle
Abmelden und Verwertung stillgelegter Fahrzeuge durch UBB.

Fußnoten

1)

Haltereigenschaften können ggf. auch durch andere Ämter/Behörden ausgeübt werden (vgl. Nr. 7 der Handlungshilfe)



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