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Anlage C
Angemessene Kosten einer privaten Unfallversicherung und
Alterssicherung
Gemäß § 13 des Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes im Lande Bremen (BremAGKJHG) regelt die Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen als oberste Landesjugendbehörde durch Verwaltungsvorschrift die Leistungen bei Vollzeitpflege.
Angemessene Unfallversicherung
Ab 1. Juli 2013 werden als angemessene Kosten einer privaten Unfallversicherung von Pflegepersonen folgende Jahresbeiträge anerkannt:
Alleinerziehende Pflegepersonen, die | 87 Euro |
mehr als 20 Wochenstunden | 50 Euro |
Pflegeelternpaare, bei denen | 137 Euro |
beide Partner mehr als 20 Wochenstunden | 100 Euro |
Der Zuschuss beträgt ab 1. Juli 2013
| 40 Euro |
| 80 Euro |
monatlich.
Bremen, den 6. Juni 2013
Die Senatorin für Soziales, Kinder,
Jugend und Frauen