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Anlage 2: Richtlinien zur Förderung von Tageseinrichtungen gemeinnütziger Elternvereine und sonstiger anerkannter, in der Gruppenarbeit mit Kindern erfahrener gemeinnütziger Träger in der Stadtgemeinde Bremen, gültig ab 1. August 2012
Pauschaler Zuschuss pro Monat für Einrichtungsleitung (Ziffer 3.5., Absatz 2)
Anzahl der regelmäßig belegten Plätze | maximaler Zuschuss pro Monat |
ab 42 regelmäßig belegter Plätze | 571 € |
ab 56 regelmäßig belegter Plätze | 857 € |
ab 70 regelmäßig belegter Plätze | 1.142€ |
ab 84 regelmäßig belegter Plätze | 1.428 € |
Die Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen, Bremen den 18. Juni 2012