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Richtlinien für den Aufstieg gemäß § 26 Bremische Laufbahnverordnung in der Fachrichtung Allgemeine Dienste - Anlage 03b: Bescheinigung über Aufgaben der neuen Laufbahn

Außer Kraft

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp:
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Die Senatorin für Finanzen
Erlassdatum:07.04.2015
Fassung vom:07.04.2015
Gültig ab:07.04.2015
Gültig bis:21.12.2015  Schriftgrafik ausserkraft
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Richtlinien für den Aufstieg gemäß § 26 Bremische Laufbahnverordnung in der Fachrichtung Allgemeine Dienste - Anlage 03b: Bescheinigung über Aufgaben der neuen Laufbahn

Anlage 3b gem. Ziffer 10.1.2 der Richtlinien für den Aufstieg gem. § 26 Bremische Laufbahnverordnung
in der Fachrichtung Allgemeine Dienste

Bescheinigung

Herr/Frau ..............., geboren am .......... ist für den Aufstieg in die Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt der Fachrichtung Allgemeine Dienste zugelassen worden. Er/Sie hat bereits eine Bescheinigung gem. Anlage 3a der Richtlinien erhalten. Während der einjährigen fortgesetzten Einführungszeit wurden der o.g. Beamtin/dem o.g. Beamten Aufgaben der neuen Laufbahn übertragen, die entsprechende Fach-, Methoden- und wissenschaftliche Kompetenz erfordern.



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