|
|
Anlage 5
HOLZSCHUTZ
Notwendige Holzschutzmaßnahmen können gemäß DIN 68800 – Holzschutz im Hochbau – als
–vorbeugender chemischer Holzschutz nach DIN 68800 – 3; 1990-04 oder durch
–vorbeugende bauliche Maßnahmen DIN 68800 – 2; 1996-05
erfolgen.
Dabei ist folgendes zu beachten:
Vorbeugender chemischer Holzschutz nach DIN 68800 – 3; 1990-04
Beim chemischen Holzschutz sind möglichst Borsalzpräparate zu verwenden, da diese auch im Außenbereich das Holz genügend schützen und im Gegensatz zu anderen Holzschutzmitteln ihre Inhaltsstoffe nicht an die Umgebungsluft abgeben.
Vorbeugende bauliche Maßnahmen DIN 68800 – 2; 1996-05
Zum Schutz von tragenden oder aussteifenden Teilen aus Holz vor Zerstörung durch Pilze und Insekten, sind soweit dieses möglich und wirtschaftlich vertretbar ist, vorbeugende bauliche Maßnahmen einem chemischen Holzschutz vorzuziehen.
Analog der Regelung zur Verwendung von PVC-Ersatzprodukten wird auch für einen Holzschutz durch vorbeugenden bauliche Maßnahmen die Grenze der Wirtschaftlichkeit bis auf Widerruf mit 20 % der Mehrkosten des jeweiligen Gewerkes festgelegt.