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Bedingungen für die Überlassung von Sporthallen der Stadt Bremerhaven - Anlage 1: Entgeltsätze für die Sporthallen der Stadt Bremerhaven

Außer Kraft

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp:
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Magistrat der Stadt Bremerhaven
Erlassdatum:19.07.2006
Fassung vom:08.10.2008
Gültig ab:01.01.2009
Gültig bis:30.10.2012  Schriftgrafik ausserkraft
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:5/5
Bedingungen für die Überlassung von Sporthallen der Stadt Bremerhaven - Anlage 1: Entgeltsätze für die Sporthallen der Stadt Bremerhaven

Anlage 11
zu 5/5

Entgeltsätze für die Sporthallen der Stadt Bremerhaven

1. Für Vereine und Verbände, die dem Kreissportbund Bremerhaven oder dem Stadtjugendring Bremerhaven angeschlossen sind:

a)

Training und Lehrgänge:

je Stunde 0,45 bis 2,70 €



je nach Hallengröße

b)

Punktspiele, Jugend- und Sportveranstaltungen, bei denen keine Eintrittsgeld erhoben wird:

kostenlos

c)

Nutzungen, die nicht unter
a) und b) aufgeführt sind:

10% der Bruttoeinnahmen,
mind. jedoch 30,00 € für 3 Stunden

10,00 € für jede weitere angefangene Stunde

d)

Benutzung von Stühlen:

je Stuhl 0,10 €

2. Das unter d) aufgeführte Entgelt ist im voraus an den Hallenwart abzuführen, der den Empfang bescheinigt.

3. Auswärtigen Sportorganisationen (ausgenommen Sportverbände des Landes Bremen) stehen die Sporthallen nicht kostenlos zur Verfügung. Sie haben die unter c) bis d) aufgeführten Entgelte mit einem Aufschlag von 100 % zu zahlen.

4. Für sonstige Organisationen (keine Sportvereine) erhöhen sich die Vergütungssätze um 200 %, sofern der Magistrat bei der von ihm zu genehmigenden sportfremden Nutzung keine andere Entschädigung festsetzt.

Der Magistrat der Stadt Bremerhaven hat am 08. 10. 2008 die Vergütungssätze beschlossen.

Sie gelten ab 01. 01. 2009

Fußnoten

1)

Anlage 1 neu gef. mWv 1. 1. 2009 durch RL v. 8. 10. 2008.



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