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Anlage 2.1/1 E
Für die Verwendung von Bauprodukten nach harmonisierten Normen im Erd- und Grundbau ist Folgendes zu beachten:
Geotextilien und geotextilverwandte Produkte nach EN 13251:2000+A1:20051:
Die Verwendung, bei der die Geotextilien oder geotextilverwandten Produkte für die Standsicherheit der damit bewehrten baulichen Anlage erforderlich ist, ist nicht geregelt und bedarf einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung.