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Anlage 2.5/1 E
Für die Verwendung von Bauprodukten nach harmonisierten Normen in Holzbauwerken ist Folgendes zu beachten:
Es gilt die zugehörige Anwendungsnorm DIN V 20000-1:2005-12.
Die Verwendung der vorgefertigten tragenden Bauteile mit Nagelplattenverbindungen ist bisher nicht geregelt und bedarf derzeit noch einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung.
Die Verwendung dieses Brettschichtholzes ist bisher nicht geregelt und bedarf derzeit noch einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung.
Die Verwendung dieses Furnierschichtholzes ist bisher nicht geregelt und bedarf derzeit noch einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung.
Es gilt die zugehörige Anwendungsnorm DIN V 20000-5: 2009-02.
Für die Verwendung von Bolzen und Stabdübeln mit kreisförmigem Querschnitt und von glattschaftigen Nägeln gilt DIN EN 1995-1-1 in Verbindung mit DIN EN 1995-1-1/NA. Die Verwendung der übrigen Verbindungsmittel nach EN 14592 ist bisher nicht geregelt und bedarf derzeit noch einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung.
Für die Verwendung von Lochblechen und Dübeln besonderer Bauart gilt DIN EN 1995-1-1 in Verbindung mit DIN EN 1995-1-1/NA. Die Verwendung der übrigen Verbindungsmittel nach EN 14545 ist bisher nicht geregelt und bedarf derzeit noch einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung.
In Deutschland umgesetzt durch DIN EN 13986:2005-03
In Deutschland umgesetzt durch DIN EN 14250:2010-05
In Deutschland umgesetzt durch DIN EN 14080:2005-09
In Deutschland umgesetzt durch DIN EN 14374:2005-02
In Deutschland umgesetzt durch DIN EN 14081-1:2006-03
In Deutschland umgesetzt durch DIN EN 14592:2009-02
In Deutschland umgesetzt durch DIN EN 14545:2009-02