Bekanntmachung des Senators für Umwelt, Bau und Verkehr über die Bremische Liste der eingeführten Technischen Baubestimmungen (BremLTB) - Anlage 53: Anlage 2.7/3 Zu DIN EN 13084-4
Bekanntmachung des Senators für Umwelt, Bau und Verkehr über die Bremische Liste der eingeführten Technischen Baubestimmungen (BremLTB) - Anlage 53: Anlage 2.7/3 Zu DIN EN 13084-4
Bekanntmachung des Senators für Umwelt, Bau und Verkehr über die Bremische Liste der eingeführten Technischen Baubestimmungen (BremLTB) - Anlage 53: Anlage 2.7/3 Zu DIN EN 13084-4
Anlage 2.7/3
Zu DIN EN 13084-4
Bei Anwendung der technischen Regel ist Folgendes zu beachten:
1.
Die informativen Anhänge gelten nicht.
2.
Fußnote c von Tabelle 3 darf nicht angewendet werden; als charakteristischer Wert der Biegezugfestigkeit für die Mauerwerkslasse A dürfen nur 2 N/mm2 angesetzt werden.
3.
Als Teilsicherheitsbeiwert für Zugbeanspruchung ist abweichend von Tabelle 6N γM = 1,7 anzusetzen.
4.
Abschnitt 6.3.3.2. 1. Absatz, Satz 1, darf nicht angewendet werden.