Dienstvereinbarung über den Betrieb und die Nutzung von Telekommunikationsanlagen (Fernsprechanlagen) - Anlage 02: zur Dienstvereinbarung über den Betrieb und die Nutzung vonTelekommunikationsanlagen (Fernsprechanlagen)
Dienstvereinbarung über den Betrieb und die Nutzung von Telekommunikationsanlagen (Fernsprechanlagen) - Anlage 02: zur Dienstvereinbarung über den Betrieb und die Nutzung vonTelekommunikationsanlagen (Fernsprechanlagen)
Dienstvereinbarung über den Betrieb und die Nutzung von Telekommunikationsanlagen (Fernsprechanlagen) - Anlage 02: zur Dienstvereinbarung über den Betrieb und die Nutzung vonTelekommunikationsanlagen (Fernsprechanlagen)
Anlage 1b
zur Dienstvereinbarung über denBetrieb und die Nutzung vonTelekommunikationsanlagen (Fernsprechanlagen)
Gemäß § 5 ist die Anwendung folgender Leistungsmerkmale gemäß § 52 BremPVG mit dem örtlich zuständigen Personalrat zu vereinbaren: