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Rundschreiben der Senatorin für Finanzen Nr. 03/2014 - Psychosoziale Beratung und Betreuung durch den Integrationsfachdienst Bremen (IFD Bremen) - Anlage 01: Antragsvordruck

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp:
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Der Senator für Finanzen
Erlassdatum:08.01.2014
Fassung vom:08.01.2014
Gültig ab:08.01.2014
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Rundschreiben der Senatorin für Finanzen Nr. 03/2014 - Psychosoziale Beratung und Betreuung durch den Integrationsfachdienst Bremen (IFD Bremen) - Anlage 01: Antragsvordruck

Anlage 1

Dienststelle

__________________________________________________________________________________

Datum: ________________________

( ________________________

An die
Senatorin für Finanzen
- Referat 33 -
Doventorscontrescarpe 172 C
28195 Bremen

Sehr geehrte Damen und Herren,
für Frau/Herr

Name:

Anschrift:

Geburtsdatum:

( privat

( dienstlich

soll eine berufsbegleitende Maßnahme durch den Integrationsfachdienst Bremen/Fachbereich Berufsbegleitung sichergestellt werden. Über die umseitigen Verfahrenshinweise ist der/die Beschäftigte aufgeklärt worden.

Anlass:

¨

auf eigenen Wunsch

¨

auf Anraten des amts- und vertrauensärztlichen Dienstes

Stellungnahme:








_________________________
Datum

_________________________
Unterschrift

_________________________
Stempel der Dienststelle

Verfahrenshinweise

Das Referat 33 – der Senatorin für Finanzen hat den Fachbereich Berufsbegleitung (IFD-B) des Integrationsfachdienstes Bremen beauftragt, für Beschäftigte des Landes und der Stadtgemeinde Bremen ohne eine festgestellte Behinderung, ein berufsbegleitendes Beratungs- und Unterstützungsangebot zur Verfügung zu stellen. Der IFD-B kann im Einzelfall auf schriftlichen Antrag berufsbegleitende Maßnahmen für Beschäftige und die Dienststellen durchführen.

Berichte und Stellungnahmen, die gemäß der Beauftragung vom IFD-B erstellt und dem Referat 33 zur Verfügung gestellt werden, unterliegen dem Sozialdatenschutz und werden nicht Bestandteil der Personalakte des/der Beschäftigten.

Erfolgt die berufsbegleitende Maßnahme auf „eigenen Wunsch“ des/der Beschäftigten, werden Berichte vom Referat 33 nur mit ausdrücklichem Einverständnis des/der Beschäftigten (wird vom Referat 33 eingeholt), der Dienststelle oder dem ärztlichen Dienst auf Anforderung zur Kenntnis gegeben.

Erfolgt die berufsbegleitende Maßnahme „auf Empfehlung der Dienststelle“ und/oder „des amts- und vertrauensärztlichen Dienstes“, werden die Berichte vom Referat 33 auch ohne ausdrückliche Zustimmung des/der Beschäftigten den genannten Stellen auf Anforderung zur Kenntnis gegeben.

Der/Die Beschäftigte kann eine Kopie des Berichtes beim Referat 33 – Personal und Stellenbörse anfordern.

Rückfragen zur Beauftragung und zum Verfahren sind zu richten an:

Die Senatorin für Finanzen
Referat 33
Rudolf-Hilferding-Platz 1
28195 Bremen
E-Mail: office@finanzen.bremen.de



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