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HANDLUNGSHILFE zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement Anlage zur "Vereinbarung über ein Betriebliches Eingliederungsmanagement gemäß § 84 Absatz 2 SGB IX" - Anlage 05: Empfehlungen zur Gesprächsführung

Außer Kraft

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp:
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Die Senatorin für Finanzen
Erlassdatum:23.06.2009
Fassung vom:12.10.2011
Gültig ab:13.10.2011
Gültig bis:23.08.2018  Schriftgrafik ausserkraft
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
HANDLUNGSHILFE zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement Anlage zur "Vereinbarung über ein Betriebliches Eingliederungsmanagement gemäß § 84 Absatz 2 SGB IX" - Anlage 05: Empfehlungen zur Gesprächsführung

Anlage 3: Empfehlungen zur Gesprächsführung

Die Verantwortung für die Gesprächsführung liegt vorrangig beim Arbeitgeber. Die Verantwortung für das Gesprächsergebnis liegt bei allen Gesprächsbeteiligten. Das Gespräch zur Klärung der Möglichkeiten zur Vermeidung bzw. Überwindung der Arbeitsunfähigkeit ist ein sehr persönlicher Dialog. Er erfordert von allen Gesprächsbeteiligten ein hohes Maß an Offenheit, Ehrlichkeit und Bereitschaft, sich auf die Sichtweise der bzw. des anderen einzulassen. Äußerer Ausdruck eines Dialogs sind regelmäßig wechselnde Gesprächsrichtungen und eine ungefähr gleich verteilte Gesprächszeit. Ein Gespräch im Dialog zu führen heißt vor allem,

– die Gesprächspartnerin/den Gesprächspartner ernst zu nehmen,

– die Gesprächspartnerin/den Gesprächspartner nicht zu unterbrechen,

– der Gesprächspartnerin/dem Gesprächspartner zuzuhören,

– das Gespräch durch Fragen zu steuern,

– nicht mit vorgefassten Meinungen in das Gespräch zu gehen,

– zu beschreiben statt zu werten,

– die Richtung des Gesprächs offen zu lassen,

– die Ergebnisse des Gesprächs gemeinsam zu finden!

Grundregeln der Gesprächsführung sind:

– Das Gespräch sollte nicht unter Zeitdruck und zu ungünstigen Terminen wie Montagmorgen, Freitagnachmittag oder gegen Feierabend stattfinden.

– Kern des Gesprächs ist es, die Situation des Gegenübers anzuerkennen und evtl. zukünftige Veränderungen gemeinsam zu klären.

– Es sollte keine Kritik an der Person geäußert werden.

– Es sollte kein unredliches Verhalten unterstellt werden.

– Wenn die Situation emotional zu geladen ist, sollte das Gespräch vertagt werden.



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