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sie/er sich zur ordnungsgemäßen und sorgfältigen Durchführung der ihr/ihm im Rahmen des Praktikums aufgetragenen Verrichtungen verpflichtet und Maschinen und sonstige Einrichtungen pfleglich behandelt,
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sie/er den Weisungen folgt, die im Rahmen des Praktikums von den Anleiterinnen/Anleitern oder von anderen weisungsberechtigten Personen gegeben werden,
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sie/er die in der Praktikumsdienststelle geltenden Vorschriften und Dienstanweisungen beachtet,
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sie/er darüber belehrt wurde, dass es nach dem Bremischen Datenschutzgesetz untersagt ist, geschützte personenbezogene Daten unbefugt zu einem anderen als dem zur rechtmäßigen Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck zu verarbeiten, bekannt zu geben, zugänglich zu machen oder sonst zu nutzen,
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sie/er über ein Dienstgeheimnis, das ihr/ihm im Rahmen des Praktikums anvertraut worden ist, Stillschweigen wahrt,
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sie/er darauf hingewiesen wurde, dass bei Zuwiderhandlung mit der Hochschule Kontakt aufgenommen wird und dass es im Einzelfall zum sofortigen Abbruch des Praktikums kommen kann,
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sie/er darauf hingewiesen wurde, dass die Verpflichtungen hinsichtich des Datenschutzes und des Dienstgeheimnisses auch nach Beendigung des Praktikums fortbestehen.