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Richtlinie zur Förderung von Tageseinrichtungen gemeinnütziger Elternvereine und sonstiger anerkannter, in der Gruppenarbeit mit Kindern erfahrener, gemeinnütziger Träger in der Stadtgemeinde Bremen - Anlage 2: Pauschaler Zuschuss pro Monat für Einrichtungsleitungen (Ziffer 3.5, Absatz 2)

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp:
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Die Senatorin für Kinder und Bildung
Erlassdatum:04.12.2019
Fassung vom:16.01.2024
Gültig ab:01.01.2024
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Richtlinie zur Förderung von Tageseinrichtungen gemeinnütziger Elternvereine und sonstiger anerkannter, in der Gruppenarbeit mit Kindern erfahrener, gemeinnütziger Träger in der Stadtgemeinde Bremen - Anlage 2: Pauschaler Zuschuss pro Monat für Einrichtungsleitungen (Ziffer 3.5, Absatz 2)

Anlage 2

Pauschaler Zuschuss pro Monat für Einrichtungsleitungen (Ziffer 3.5, Absatz 2)

Anzahl der regemäßig belegten Plätze ab

maximaler Zuschuss pro Monat

28 regelmäßig belegter Plätze

904 €

42 regelmäßig belegter Plätze

1 354 €

56 regelmäßig belegter Plätze

1 805 €

70 regelmäßig belegter Plätze

2 268 €

84 regelmäßig belegter Plätze

2 728 €



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