Sie sind hier:
  • Dokumente
  • Verwaltungsvorschrift über die Anforderungen des Lehrgangs und der Prüfung nach § 25 Absatz 3 und § 26 Absatz 2 und 3 der Bremischen Laufbahnverordnung - Anlage 3c: Anlage zu Prüfungszeugnis nach Anlagen 3a und 3b

Verwaltungsvorschrift über die Anforderungen des Lehrgangs und der Prüfung nach § 25 Absatz 3 und § 26 Absatz 2 und 3 der Bremischen Laufbahnverordnung - Anlage 3c: Anlage zu Prüfungszeugnis nach Anlagen 3a und 3b

Einzelansichtx

Drucken
juris-Abkürzung:
Dokumenttyp:
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Der Senator für Finanzen
Erlassdatum:01.07.2024
Fassung vom:01.07.2024
Gültig ab:06.07.2024
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Verwaltungsvorschrift über die Anforderungen des Lehrgangs und der Prüfung nach § 25 Absatz 3 und § 26 Absatz 2 und 3 der Bremischen Laufbahnverordnung - Anlage 3c: Anlage zu Prüfungszeugnis nach Anlagen 3a und 3b

Anlage zu Prüfungszeugnis nach Anlagen 3a und 3b

Der erste Teil des Lehrgangs umfasste insgesamt 930 Stunden und beinhaltete folgende Fachgebiete:

1.
Allgemeines Verwaltungsrecht (145 Stunden),
-
Modul 1 Verfassungsrechtliche Grundlagen
-
Modul 2 Verwaltungsverfahren und Entscheidungen im Verwaltungsrecht
-
Modul 3 Fehlerhafte Verwaltungsakte, Heilungsmöglichkeiten, Aufhebung von Verwaltungsakten
-
Modul 4 Rechtsschutz
-
Modul 5 Gefahrenabwehrrecht
-
Modul 6 Wirtschaftsverwaltungsrecht
-
Modul 7 Öffentlich-rechtlicher Vertrag
-
Modul 8 Ordnungswidrigkeitenrecht
2.
Staats-, Verfassungs- und Europarecht, Kommunalrecht (125 Stunden)
-
Modul 1 Allgemeine Staatslehre
-
Modul 2 Verfassungsgeschichte
-
Modul 3 Staatsorganisationsrecht
-
Modul 4 Verfassungsgestaltende Grundentscheidungen
-
Modul 5 Gesetzgebungsverfahren
-
Modul 6 Grundrechte I
-
Modul 7 Verfassungsrecht der Freien Hansestadt Bremen
-
Modul 8 Kommunalrecht
-
Modul 9 Deutschland und die Europäische Union
3.
Öffentliche Finanzwirtschaft, Betriebs- und Volkswirtschaftslehre (195 Stunden)
-
Modul 1: Öffentliche Finanzwirtschaft, Volkswirtschaftslehre, Betriebswirtschaftslehre, Unternehmen Bremen
-
Modul 2: Haushaltsrecht bei der Aufstellung, Bewirtschaftung und Kontrolle des Haushalts
-
Modul 3: Rechnungswesen in der bremischen Verwaltung
-
Modul 4 Controlling
4.
Recht des öffentlichen Dienstes/ Personalmanagement (110 Stunden)
-
Modul 1 Einführung in das Recht des öffentlichen Dienstes
-
Modul 2 Personalbeschaffung und -verwaltung
-
Modul 3 Begründung von Beschäftigungsverhältnissen
-
Modul 4 Vorgänge im laufenden Beschäftigungsverhältnis
-
Modul 5 Pflichtverletzung und Folgen, Beendigung von Beschäftigungsverhältnissen
-
Modul 6 Diversity Management
5.
Verwaltungslehre/Organisationsentwicklung (110 Stunden)
-
Einführungskurs Aufbauorganisation I
-
Modul 1 Aufbauorganisation II
-
Modul 2 Ablauforganisation I
-
Modul 3 Kommunikation
-
Modul 4 Gesprächs- und Verhandlungsführung
-
Modul 5 Rhetorik
6.
Datenschutzrecht/ IT-Strategie der Freien Hansestadt Bremen (21 Stunden)
7.
Rechtslehre / Zivilrecht (100 Stunden)
-
Modul 1 Anwendung des Rechts
-
Modul 2 Vertragsrecht
8.
Soziale Sicherung (80 Stunden)
-
Sozialstaatsprinzip
-
Grundlagen der Sozialpolitik
-
Kritische Auseinandersetzung mit der „HARTZ IV“-Gesetzgebung
-
Rechtlicher Auftrag des SGB I
-
Rechte und Leistungen des SGB I
-
Mitwirkungspflichten
-
Auskunft und Beratung
-
Sozialverwaltungsverfahren (Überblick) – Erarbeitung der Unterschiede zum Bremischen Verwaltungsverfahrensgesetz
-
Sozialdatenschutz i. V. m. dem Bremischen Datenschutzgesetz
-
SGB II – Grundsicherung für Arbeitssuchende
-
Aufgaben der Grundsicherung
-
Abgrenzung zu anderen Büchern des Sozialgesetzbuches
-
Leistungskonkurrenzen des SGB
-
Abgrenzung zu anderen Leistungen nach dem SGB
-
Prinzipien der Grundsicherung
-
Bedarfsgemeinschaften
-
Hilfebedarf
-
Kosten der Unterkunft
-
Heizung
-
Einkommen und Vermögens
-
Freigrenzen eigener Erwerbstätigkeit
-
Widerspruchsverfahren
-
Umgang mit fachspezifischer Software
-
Einbeziehung von Kooperationspartner – Netzwerke
-
Kommunikation zwischen Sachbearbeiter und Klient
-
gutachtliche Stellungnahme zu Einzelfällen
9.
Offenheit, Kreativität und Wahrnehmungsfähigkeit (24 Stunden)
10.
Wissenschaftliches Arbeiten (20 Stunden)
-
Bedeutung des wissenschaftlichen Arbeitens
-
Sammeln von Material
-
Auswertung von Material
-
Aufbereitung von Arbeitsergebnissen / Schriftliche Arbeiten
-
Zeitplanung
-
Arbeitsbedingungen
-
Präsentationstechniken

Die Prüfung bestand aus folgenden fünf unter Aufsicht anzufertigenden Klausuren:

1.
eine Klausur aus dem Fachgebiet Allgemeines und besonderes Verwaltungsrecht
2.
eine Klausur aus dem Fachgebiet Deutsches Staats-, Verfassungs- und Kommunalrecht, Europarecht
3.
eine Klausur aus dem Fachgebiet Öffentliche Finanzwirtschaft/ Betriebs- und Volkswirtschaftslehre
4.
zwei Klausuren aus folgenden vom Prüfungsausschuss festzulegenden Fachgebieten:
-
Recht des öffentlichen Dienstes/Personalentwicklung
-
Rechtslehre/Zivilrecht
-
Soziale Sicherung
-
Verwaltungslehre/Organisationsentwicklung.

Die Bearbeitungszeit der Klausuren hat jeweils 240 Minuten betragen.



Fehler melden: Information nicht aktuell/korrekt

Sind die Informationen nicht aktuell oder korrekt, haben Sie hier die Möglichkeit, dem zuständigen Bearbeiter eine Nachricht zu senden.

Hinweis: * = Ihr Mitteilungstext ist notwendig, damit dieses Formular abgeschickt werden kann, alle anderen Angaben sind freiwillig. Sollten Sie eine Kopie der Formulardaten oder eine Antwort auf Ihre Nachricht wünschen, ist die Angabe Ihrer E-Mail-Adresse zusätzlich erforderlich.

Datenschutz
Wenn Sie uns eine Nachricht über das Fehlerformular senden, so erheben, speichern und verarbeiten wir Ihre Daten nur, soweit dies für die Abwicklung Ihrer Anfragen und für die Korrespondenz mit Ihnen erforderlich ist.
Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Ihre Daten werden nur zur Beantwortung Ihrer Anfrage verarbeitet und gelöscht, sobald diese nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
Wenn Sie der Verarbeitung Ihrer per Fehlerformular übermittelten Daten widersprechen möchten, wenden Sie sich bitte an die im Impressum genannte E-Mail-Adresse.