|
|
Anlage C
Angemessene Kosten einer privaten Unfallversicherung und Alterssicherung
Gemäß § 13 des Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes im Lande Bremen (BremAGKJHG) regelt die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration als oberste Landesjugendbehörde durch Verwaltungsvorschrift die Leistungen bei Vollzeitpflege.
Angemessene Unfallversicherung
Ab 1. Januar 2025 werden als angemessene Kosten einer privaten Unfallversicherung von Pflegepersonen folgende Jahresbeiträge anerkannt:
Alleinerziehende Pflegepersonen, die | |
nicht oder maximal 20 Wochenstunden erwerbstätig sind bis zu | 190 Euro |
mehr als 20 Wochenstunden erwerbstätig sind bis zu | 125 Euro |
Pflegeelternpaare, bei denen beide unfallversichert sind und | |
mindestens 1 Partner nicht oder maximal 20 Wochenstunden erwerbstätig ist bis zu | 315 Euro |
beide Partner mehr als 20 Wochenstunden erwerbstätig sind bis zu | 250 Euro |
Angemessene Alterssicherung
Der Zuschuss beträgt je Pflegekind maximal | 50,10 Euro |
monatlich. |
Insgesamt wird maximal der hälftige Beitrag für die Altersabsicherung übernommen.
Bremen, den 20. Februar 2025
Die Senatorin für Arbeit, Soziales,
Jugend und Integration