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Landesrichtlinie zur Regelung der finanziellen Leistungen in der Vollzeitpflege und der Bereitschaftspflege und Übergangspflege: Festsetzung der finanziellen Leistungen ab 1. Januar 2025 - Anlage 4: Anlage D - Tabellarische Übersicht der monatlichen Leistungen; Stand 01.01.2025

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp:
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration
Erlassdatum:20.02.2025
Fassung vom:20.02.2025
Gültig ab:01.01.2025
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Norm:§ 39 SGB 8
Landesrichtlinie zur Regelung der finanziellen Leistungen in der Vollzeitpflege und der Bereitschaftspflege und Übergangspflege: Festsetzung der finanziellen Leistungen ab 1. Januar 2025 - Anlage 4: Anlage D - Tabellarische Übersicht der monatlichen Leistungen; Stand 01.01.2025

Anlage D

Tabellarische Übersicht der monatlichen Leistungen; Stand 01.01.2025

1

Vollzeitpflege

Kosten für eine Unfallversicherung und anteilige Kosten einer angemessenen Altersabsicherung der Pflegeperson werden gemäß § 39 Absatz 4 SGB VIII für Vollzeitpflegepersonen auf Antrag zusätzlich übernommen. Das Nähere regelt eine Richtlinie.

1.1

Allgemeine Pflegestellen

Alter des
Pflegekindes

Sachaufwand1

Pauschale

Pflege
und
Erziehung

Gesamt2

einmalige
Bedarfe


Euro

Euro

Euro

Euro

0 bis unter 6 Jahre
(bis 5 Jahre)

748,00

70,00

430,00

1 248,00

6 bis unter 12 Jahre
(6 bis 11 Jahre)

884,00

90,00

430,00

1 404,00

ab 12 Jahre

1 050,00

110,00

430,00

1 590,00


1.2

Sozialpädagogische oder Heilpädagogische Pflegestellen

Alter des
Pflegekindes

Sachaufwand

Pauschale

Pflege
und
Erziehung

Gesamt

einmalige
Bedarfe


Euro

Euro

Euro

Euro

0 bis unter 6 Jahre
(bis 5 Jahre)

823,00

70,00

860,00

1 753,00

6 bis unter 12 Jahre
(6 bis 11 Jahre)

972,00

90,00

860,00

1 922,00

ab 12 Jahre

1 155,00

110,00

860,00

2 125,00

1.3

Sonderpädagogische Vollzeitpflege

Fallgruppe 1





Alter des
Pflegekindes

Sachaufwand

Pauschale

Pflege
und
Erziehung

Gesamt

einmalige
Bedarfe


Euro

Euro

Euro

Euro

0 bis unter 6 Jahre
(bis 5 Jahre)

823,00

70,00

1 290,00

2 183,00

6 bis unter 12 Jahre
(6 bis 11 Jahre)

972,00

90,00

1 290,00

2 352,00

ab 12 Jahre

1 155,00

110,00

1 290,00

2 555,00

Fallgruppe 2 (mit erhöhtem Aufwand)




Alter des
Pflegekindes

Sachaufwand

Pauschale

Pflege
und
Erziehung

Gesamt

einmalige
Bedarfe


Euro

Euro

Euro

Euro

0 bis unter 6 Jahre
(bis 5 Jahre)

823,00

70,00

1 634,00

2 527,00

6 bis unter 12 Jahre
(6 bis 11 Jahre)

972,00

90,00

1 634,00

2 696,00

ab 12 Jahre

1 155,00

110,00

1 634,00

2 899,00

1.4

Vollzeitpflege bei zum Zeitpunkt der Unterbringung älteren Kindern und Jugendlichen

Fallgruppe 1





Alter des
Pflegekindes

Sachaufwand

Pauschale

Pflege
und
Erziehung

Gesamt

einmalige
Bedarfe


Euro

Euro

Euro

Euro

ab 13 Jahre

1 050,00

110,00

645,00

1.805,00

Fallgruppe 2 (heilpädagogischer Bedarf)




Alter des
Pflegekindes

Sachaufwand

Pauschale

Pflege
und
Erziehung

Gesamt

einmalige
Bedarfe


Euro

Euro

Euro

Euro

ab 13 Jahre

1 155,00

110,00

946,00

2 211,00

1.5

Befristete Vollzeitpflege mit Rückkehroption (Altfälle)

(Es besteht kein Anspruch auf Kindergeld und sonstige Vergünstigungen)

Fallgruppe 1





Alter des
Pflegekindes

Sachaufwand

Pauschale

Pflege
und
Erziehung

Gesamt

einmalige
Bedarfe


Euro

Euro

Euro

Euro

0 bis unter 6 Jahre
(bis 5 Jahre)

823,00

70,00

1 075,00

1 968,00

6 bis unter 12 Jahre
(6 bis 11 Jahre)

972,00

90,00

1 075,00

2 137,00

ab 12 Jahre

1 155,00

110,00

1 075,00

2 340,00


Fallgruppe 2 (mit erhöhtem Aufwand; Altfälle)




Alter des
Pflegekindes

Sachaufwand**

Pauschale

Pflege und Erziehung

Gesamt*

einmalige
Bedarfe


Euro

Euro

Euro

Euro

0 bis unter 6 Jahre
(bis 5 Jahre)

823,00

70,00

1.290,00

2.183,00

6 bis unter 12 Jahre
(6 bis 11 Jahre)

972,00

90,00

1.290,00

2.352,00

ab 12 Jahre

1.155,00

110,00

1.290,00

2.555,00

1.6

Nachbetreuung im Anschluss an Vollzeitpflege




Pflege
und
Erziehung

Gesamt





Euro

Euro

altersunabhängig



430,00

430,00

2

Übergangspflege

Kosten für eine Unfallversicherung und anteilige Kosten einer angemessenen Altersabsicherung der Pflegeperson werden analog der Regelung für Vollzeitpflege gemäß § 39 Absatz 4 SGB VIII auf Antrag zusätzlich übernommen. Das Nähere regelt eine Richtlinie.

Alter des
Pflegekindes

Sachaufwand**3

Pflege und
Erziehung

Gesamt4


Euro

Euro

Euro

0 bis unter 6 Jahre

1 084,00

1 634,00

2 718,00

6 bis unter 12 Jahre

1 263,00

1 462,00

2 725,00

ab 12 Jahre

1 482,00

1 634,00

3 116,00

Die Zahlung ist belegungsabhängig. Bereithaltegeld wird nicht gezahlt.

3

Wochenpflege

Kosten für eine Unfallversicherung und anteilige Kosten einer angemessenen Altersabsicherung der Pflegeperson werden analog der Regelung für Vollzeitpflege gemäß § 39 Absatz 4 SGB VIII in der Wochenpflege auf Antrag zusätzlich übernommen. Das Nähere regelt eine Richtlinie.

Alter des
Pflegekindes

Sachaufwand5


Pflege
und
Erziehung
6

Gesamt



Euro


Euro

Euro

0 bis unter 6 Jahre

588,00


676,00

1 264,00

6 bis unter 12 Jahre

694,00


676,00

1 370,00

ab 12 Jahre

825,00


676,00

1 501,00

4

Patenschaften

4.1

Fallpauschale 1

durchschnittlich 1 Tageskontakt wöchentlich

durchschnittliche Wochenendbesuche im Rhythmus von drei Wochen


Aufwandsentschädigung mtl.

200,00 €

Abzug ab der 3. Krankheitswoche der Patin / des Paten wöchentlich

50,00 €

4.2

Fallpauschale 2

durchschnittlich 2 Tageskontakte wöchentlich

durchschnittliche Wochenendbesuche im Rhythmus von zwei Wochen


Aufwandsentschädigung mtl.

300,00 €

Abzug ab der 3. Krankheitswoche der Patin beziehungsweise des Paten wöchentlich

75,00 €

4.3

Fallpauschale ohne Wochenendbesuche

Sind nur Tageskontakte, keine Wochenendbesuche vereinbart, erfolgt eine Kürzung der Pauschalen um 25 %.

Die Aufwandsentschädigung wird regelmäßig 11 Monate jährlich gezahlt. Damit ist der Ausfall der Paten durch Urlaub pauschal ausgeglichen. Es wird kein einheitlicher Urlaubsmonat festgelegt. Die Hilfe wird kindbezogen gewährt.

Für Paten besteht in Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit eine kostenfreie gesetzliche Unfallversicherung bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW). Die Meldung zur Versicherung erfolgt über den Träger Pflegekinder in Bremen gGmbH.

__________________

1
Der Betrag für den Sachaufwand in der Vollzeitpflege enthält einen Anteil für Bruttowarmmiete (alle Altersgruppen, alle Pflegeformen) von 214,05 Euro. Eine weitere Aufschlüsselung erfolgt nicht. Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 39 Absatz 4 Satz 3 Halbsatz 2 SGB VIII im Einzelfall eine Anpassung der Leistungen erforderlich ist, wenn der Pauschalbetrag nach den Besonderheiten des Einzelfalls für das Pflegekind nicht ausreicht. Das kann insbesondere dann der Fall sein, wenn die Pflegeperson zu den Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger des SGB II zählt und nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts die Aufteilung der Unterkunftskosten und Heizkosten nach Kopfteilen aller im Haushalt lebenden Personen vollzogen wird, obwohl Pflegekinder, die nicht zu den Leistungsempfängern und Leistungsempfängerinnen des SGB II zählen, im Haushalt leben. (Vgl. BSG, Urteil vom 27. Januar 2009, B 14/7b AS 8/07 R.)
2
Besteht der Anspruch nur für den Teil eines Monats, wird das Pflegegeld anteilig je Tag ermittelt.
3
Der Betrag für den Sachaufwand in der Übergangspflege enthält einen Anteil für Bruttowarmmiete (alle Altersgruppen, alle Pflegeformen) von insgesamt 310,05 Euro. Eine weitere Aufschlüsselung erfolgt nicht.
4
Der Monatsanspruch ist auf volle Euro gerundet. Besteht der Anspruch nur für den Teil eines Monats, wird das Pflegegeld anteilig je Tag ermittelt.
5
Die Beträge werden anteilig auf Basis der heilpädagogischen Vollzeitpflege ermittelt und gerundet. Hier angeführt ist ein Beispiel für eine Wochenpflege an 5 von 7 Wochentagen. Der Anteil für die Bruttowarmmiete wird ebenfalls anteilig ermittelt und gerundet. Er beträgt im selben Beispiel 153 Euro.
6
Der Betrag für die Pflege zur Erziehung ermittelt sich ebenfalls anteilig. Basis ist das 2,2-fache des Regelbetrages.


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